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Netzpolitik

Verwirrung um GIS-Gebühren bei A1, Drei und Magenta

Sind GIS-Gebühren für öffentlich-rechtliche Programme wie den ORF fällig, wenn ich diese über eine App - etwa A1 Xplore TV, Drei TV oder Magenta TV auf dem Handy oder Tablet ansehe? Einem Urteil des Verwaltungsgerichtshof aus dem Jahr 2015 zufolge sollte die Antwort klar sein: "Der Empfang von Rundfunkprogrammen über Streaming aus dem Internet ist nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifizieren", heißt es in der damals veröffentlichten Begründung.

Für ein Gerät, das lediglich über einen Internetanschluss und nicht über Rundfunktechnologien wie eine eingebaute TV-Karte oder ein DVB-T-Modul verfügt, muss dem Urteil zufolge keine GIS bezahlt werden. Das würde in weiterer Folge auch bedeuten, dass die verfügbaren TV-Streaming-Angebote von A1, Drei oder Magenta, aber auch Apps wie Zappn TV eben nicht GIS-pflichtig sind, solange sie nicht mit einem herkömmlichen Fernsehgerät genutzt werden.

A1: "In jedem Fall GIS fällig"

Für Verwirrung sorgt nun aber A1, das gerade mit seinem neuen Fernsehdienst gestartet ist. "Für A1 Xplore TV sind in jedem Fall - auch bei der Nutzung über Computer und Tablets - GIS-Gebühren zu bezahlen", teilte der österreichische Mobilfunker der futurezone mit. Es handle sich bei dem Dienst um eine verschlüsselte Kabelweiterleitung der TV-Inhalte, die nicht öffentlich über das Internet zu empfangen seien. Auch für Kabel-TV müsse man GIS-Gebühren bezahlen, lautet die Rechtsmeinung von A1.

Drei: "Keine GIS für Handys und Tablets"

Drei widerspricht der Ansicht des Mobilfunkkonkurrenten und ortet keine GIS-Pflicht für Handys und Tablets. "Fernseh-GIS-Gebühren für Drei TV sind nur dann zu entrichten, wenn man ein empfangsfähiges TV-Gerät oder einen Computer mit eingebautem Tuner hat. Auch für TV-Geräte ohne entsprechende Rundfunktechnologien wie Nogis- oder Kagis-Fernseher sind keine GIS-Gebühren zu bezahlen", teilte Drei-Sprecher Tom Tesch auf Anfrage der futurezone mit.

Ganz sicher hinsichtlich der rechtlichen Einschätzung dürfte man sich aber auch bei Drei nicht sein. So war in den FAQ des Mobilfunkers zu Drei TV noch im Juli 2019 zu lesen, dass man "als Nutzer von TV- und Radioprogrammen wie dem ORF in Österreich GIS-zahlungspflichtig ist", wie ein Blick auf einen älteren Diskussionsbeitrag bei LTEforum.at zeigt. In den aktuellen FAQ zu Drei TV wurde die GIS-Passage hingehen ersatzlos gestrichen.

Magenta: "Bei der GIS nachfragen"

Bei Magenta will man sich auf eigene rechtliche Auslegungen des Urteils erst gar nicht einlassen und verweist auf Nachfrage der futurezone auf die GIS selber: "Um Missverständnissen vorzubeugen und die jeweils verwendete Infrastruktur und Empfangsgeräte wie auch TV-Streaming geklärt zu wissen, empfehlen wir unseren Kunden bei Fragen zur GIS-Anmeldepflicht direkt bei der GIS nachzufragen."

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Jurist: "Absolute Streitfrage"

Laut Anwalt Axel Anderl von der Kanzlei Dorda ist die besagte GIS-Problematik eine "absolute Streitfrage". Laut Gerichtsentscheidung gelte die Gebührenpflicht eben nicht für Geräte, die keine Rundfunktechnologien verbaut haben. Das würde Handys, Tablets und Computer mit reinem Internetzugang ausschließen. Der rechtliche Graubereich bestehe aber darin, dass Gerätekonstellationen, die den Rundfunkempfang ermöglichen - etwa eine angeschlossene Kabel-TV-Box oder ein Sat-Receiver - zur GIS-Pflicht führen.

"A1 argumentiert, dass sie den Kabelempfang auf das Gerät weiterleiten. Sie bieten also - ohne die vom Verwaltungsgerichtshof erwähnte Hardware - eine technische Lösung an, mit der Fernsehempfang auch auf Tablets und Handys möglich ist. Rechtlich legt A1 das - im Gegensatz zu Drei - so aus, dass damit die Gebührenpflicht ausgelöst wird. Ob das vor Gericht tatsächlich so halten würde, ist allerdings eine andere Frage. Aus meiner Sicht sind beide Auslegungen argumentierbar", erklärt Anderl im Gespräch mit der futurezone.

Nogis: "Kunden werden eingeschüchtert"

Der TV-Hersteller Nogis, der auf Basis der Gerichtsentscheidung seine Fernseher als reine Streaming-Geräte ohne GIS-Pflicht bewirbt, will sich in den neuerlich drohenden juristischen Streit nicht reinziehen lassen. "Wir halten uns an das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. Unser Gerät ist technisch gesehen wie ein Monitor mit Internetempfang. Da die nun angebotenen TV-Streaming-Dienste ausschließlich über das Internet übertragen werden, sind diese nach Meinung unserer Rechtsexperten nicht gebührenpflichtig", sagt Nogis-Geschäftsführer Andreas Hackl im futurezone-Interview.

Natürlich wolle man Kunden nicht in eine Zwickmühle bringen und gebe die entsprechende Ansicht der Anbieter auch an Kunden weiter. "Wenn A1 sagt, ihr Streaming-Dienst ist GIS-pflichtig, werden wir dem nicht widersprechen, selbst wenn wir technisch und rechtlich gesehen eine andere Auffassung vertreten. In Wahrheit müsste das vor Gericht durchgestritten werden, um diese Fragen zu klären", sagt Hackl. Nogis-Kunden würden derzeit vermehrt von Einschüchterungen durch GIS-Mitarbeiter berichten - etwa was die Nutzung von Drei TV betreffe.

Nogis-Konkurrent Kagis hält sich auf Nachfrage der futurezone bedeckt und verweist ebenfalls darauf, dass man sich an das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs halte. Nutze jemand ein TV-Angebot von A1, Drei, Magenta oder auch Zappn, empfiehlt der TV-Hersteller Kunden, die GIS-Pflicht beim jeweiligen Anbieter zu erfragen.

GIS: "Muss im Einzelfall geprüft werden"

GIS-Geschäftsführer Harald Kräuter verweist darauf, dass die entsprechende Gerätekonstellation im Einzelfall geprüft werden müsse - was die GIS-Mitarbeiter vor Ort auch tun würden. Ein Knackpunkt dabei sei, "ob Rundfunktechnologien an einem Standort wahrnehmbar gemacht werden". Dazu zähle laut Verwaltungsgerichtshof auch Kabel-TV. Da A1 selber kommuniziere, ein Kabel-Rundfunkprovider zu sein, falle der nun angebotene TV-Dienst darunter und sei somit auch gebührenpflichtig.

Die Frage, ob das technisch praktisch idente Angebot von Drei, Magenta oder Zappn folglich also auch eine GIS-Abgabe bedinge, ließ Kräuter unbeantwortet: "Natürlich wird man sich in manchen Fällen ansehen müssen, ob Kabel-TV im Sinne der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofs vorliegt." Er verwies dabei auf die Rundfunkbehörde RTR, bei der einsichtig sei, welche Unternehmen als Kabel-Rundfunkprovider gelten.

"Keine Rechtssprechung"

Die fehlende rechtliche Präzisierung bewertet man bei der GIS als "von nicht allzu hoher Relevanz". Von Seiten der GIS seien dazu bislang keine konkreten Fälle zu lösen gewesen. Folgerichtig gibt es auch keine höchstgerichtliche Rechtssprechung diesbezüglich", sagt Kräuter zur futurezone.

Auch Anwalt Anderl erwartet sich keine schnelle Klärung. Dazu müsste eine GIS-Vorschreibung aufgrund einer derartigen App-Nutzung vor Gericht beeinsprucht werden. Eine andere Möglichkeit wäre, dass sich die Mobilfunker wegen unlauteren Wettbewerbsvorwürfen klagen - etwa wenn Drei seinen Dienst weiterhin ohne GIS-Pflicht bewirbt. Wahrscheinlich ist laut Anderl ohnehin, dass der Gesetzgeber in den kommenden Jahren die Rechtslage präzisiert und festschreibt, was unter Rundfunkempfang im modernen Sinne gemeint ist.

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Martin Jan Stepanek

martinjan

Technologieverliebt. Wissenschaftsverliebt. Alte-Musik-Sänger im Vienna Vocal Consort. Mag gute Serien. Und Wien.

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