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Plattform-Regulierung

Vorerst kein eigenes Hate-Speech-Gesetz in Österreich

In Deutschland hat der Justizminister Heiko Maas seine Pläne vorgestellt, wie er gegen rechtswidrige Inhalte in sozialen Medien vorgehen möchte. Die Betreiber von Plattformen wie Facebook oder Twitter sollen demnach per Gesetz verpflichtet werden, dass „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ binnen 24 Stunden gelöscht werden. Zu solchen Inhalten zählen laut Maas Formulierungen wie „Alle Juden ins KZ und in die Gaskammern“. Verstöße gegen diese Pflichten können mit Bußgeldern zwischen 500.000 und fünf Millionen Euro geahndet werden.

Staatsanwaltschaft

Die futurezone hat beim Justizministerium nachgefragt, ob eine ähnliche Regelung in Österreich geplant ist. Die Antwort darauf: „Aktuell ist Facebook gut beraten, Löschungen vorzunehmen, wenn die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, dass der Tatbestand der Verhetzung erfüllt ist. Wenn Facebook diese Löschung nicht innerhalb von 24 Stunden vornimmt, wird gegen dieses Unternehmen genauso wie in allen anderen Fällen ein Strafverfahren nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz eingeleitet.“

Ob weitere legistische Maßnahmen notwendig sind, werde derzeit noch analysiert und geprüft. „Justizminister Brandstetter steht diesbezüglich mit Bundesminister Drozda und Staatssekretärin Duzdar zwecks Koordinierung der Vorgangsweise in engem Kontakt“, heißt es auf Anfrage.

Cybermobbing und Verhetzung

Man habe in Österreich seit Anfang Jänner 2016 einen neuen Paragrafen gegen Cybermobbing und der müsse zudem erst auf seine Praxistauglichkeit evaluiert werden, heißt es weiters. „Es gibt diesbezüglich noch keine abschließende Beurteilung.“ Experten hatten hier bereits argumentiert, dass das auf Facebook millionenfach geklickte Gewaltvideo aus Wien die Grenzen dieses Tatbestandes aufgezeigt haben. Die Staatsanwaltschaft entschied in dem Fall nämlich, dass kein Straftatbestand vorliegt.

Das Justizministerium betont zudem, dass es auch unlängst den Tatbestand der Verhetzung erweitert habe. Dieser sorge dafür, dass „keiner aufgrund seiner Herkunft, Religion, Hautfarbe, Sprache oder ähnliches ungestraft verbal attackiert wird. Hass darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben, denn wer Hass sät, wird Gefängnis ernten. Eine strengere Bestrafung halte ich aus generalpräventiven Gründen für sinnvoll.“

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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