Kontrolle

Vorerst kein Vorratsdaten-Gesetz in Deutschland

Darauf haben sich der deutsche Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) verständigt. „Durch das Plädoyer des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in den Gültigkeitsverfahren zur Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie ist eine besondere Situation eingetreten“, heißt es in der Sprachregelung, die der Nachrichtenagentur dpa und Spiegel online am Freitag in Berlin vorlag. Nach Ansicht des EU-Generalanwalts verstößt die umstrittene Datenspeicherung gegen EU-Grundrechte.

Die Entscheidung des EuGH in diesem Verfahren werde in Kürze erwartet. Sie werde voraussichtlich maßgebliche Vorgaben für die gesetzliche Regelung der Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene machen, heißt es weiter: „Diese Vorgaben werden wir bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen haben. Daher werden wir die Entscheidung des EuGH abwarten.“

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