Warnung vor Ausweitung der Vorratsdaten
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VIBE!AT, der Verein für Internet-Benutzer Österreichs, weist auf seiner Webseite darauf hin, dass die Europäische Kommission die Bedenken von europäischen Bürgerrechtsorganisationen hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung weitgehend ignoriert. Im April 2011 wurde eine Untersuchung der Vorratsdatenspeicherung angesetzt, jetzt liegt ein Bericht dazu vor (PDF).
"Der Bericht zeigt eindeutig, wie nachlässig mit den Bedenken der Bevölkerung umgegangen wird", so Andreas Krisch von VIBE!AT. Während die Kritikpunkte von Bürgerrechtlern keine Beachtung bei der EU-Kommission gefunden hätten, sei vielmehr den Forderungen von Sicherheitsbehörden nach einer Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung Gehör geschenkt worden. So fordert der Bericht etwa, dass der Zweck von Vorratsadaten der Bevölkerung besser erklärt werden müsse - und das ist laut Krisch ganz im Sinne der Behörden. Weiters wird in dem Bericht in Aussicht gestellt, dass auch bei Instant-Messaging-Nachrichten und Chat-Konversationen (etwa über Skype) gespeichert werden soll, wer wann mit wem kommuniziert.
Auch zivilrechtlicher Einsatz möglich
Generell sei laut Krisch angedacht, die Speicherung auch auf Up- und Downloads auszuweiten, was somit die gesamte Internetnutzung von EU-Bürgern betreffe. Gepaart mit dem Vorhaben, den Zugriff auf diese Daten nicht nur bei schweren Verbrechen, sondern etwa auch bei Urheberrechtsverletzungen (Stichwort "Musik-Downloads") zu erlauben, ergebe insgesamt eine Abkehr von der bisherigen Linie. Wurde die Vorratsdatenspeicherung bisher als Anti-Terror-Maßnahme gerechtfertigt, würde jetzt offensichtlich eine Verwendung bei zivilrechtlichen Delikten überlegt werden, so Krisch. Außerdem könne die EU-Kommission den Sinn der Vorratsdatenspeicherung auch in dem neuen Bericht nicht belegen.
In Österreich läuft derzeit eine Bürgerinitiative gegen die geplante Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. Auf der zugehörigen Webseite Zeichnemit.at wurden bis dato mehr als 27.000 Stimmen gesammelt. Deutschland droht indes eine EU-Klage, weil sich die Regierung nach nach dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts, mit dem die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gekippt wurde, weiterhin nicht bei dem Thema einigen kann.
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