Ben VanderWerp demonstrates the features of a Nook e-reader for a customer at a Barnes and Noble store in Boston, March 18, 2011. Publishers are adapting to rising sales of e-books, and the popularity of smart phones and tablets such as the iPad. The retail landscape has changed with Amazon becoming the dominant seller of books while countless book stores go the way of video rental stores. America's No. 2 book store chain, Borders, is bankrupt. Some authors have dropped their publishers entirely, self-publishing online and using social media to connect with readers. Picture taken March 18, 2011. To match Special Report PUBLISHING/EBOOKS/ REUTERS/Brian Snyder (UNITED STATES - Tags: MEDIA BUSINESS SCI TECH)
Ben VanderWerp demonstrates the features of a Nook e-reader for a customer at a Barnes and Noble store in Boston, March 18, 2011. Publishers are adapting to rising sales of e-books, and the popularity of smart phones and tablets such as the iPad. The retail landscape has changed with Amazon becoming the dominant seller of books while countless book stores go the way of video rental stores. America's No. 2 book store chain, Borders, is bankrupt. Some authors have dropped their publishers entirely, self-publishing online and using social media to connect with readers. Picture taken March 18, 2011. To match Special Report PUBLISHING/EBOOKS/ REUTERS/Brian Snyder (UNITED STATES - Tags: MEDIA BUSINESS SCI TECH)
© Reuters/BRIAN SNYDER

Österreich

Wirbel um Buchpreisbindung für E-Books

Am Mittwochabend wurde mit den Stimmen der SPÖ, ÖVP und FPÖ ein Initiativantrag eingebracht, mit dem die Buchpreisbindung für E-Books im Gesetz verankert werden soll. Der Nationalratsbeschluss werde für Oktober erwartet, wie die SPÖ-Abgeordnete und Kultursprecherin Elisabeth Hakel gegenüber der futurezone erklärt.

Doch der Initiativantrag hat Lücken. E-Books werden demnach als „digital abrufbarer und speicherbarer Buchinhalt, der über geeignete Endgeräte, wie insbesondere E-Reader, Tablets und Smartphones lesbar gemacht wird“ definiert. Laut dem Urheberrechtsexperten Lukas Feiler von der Kanzlei Baker & McKenzie ist diese Definition heikel. „Diese Definition ist kaum ausreichend bestimmt, um vor Gericht zu halten“, sagt Feiler der futurezone. Ein PDF größeren Umfangs wie ein digitales Comic könnte auch darunter fallen, so der Rechtsanwalt. Sogar bei einer längeren technischen Gebrauchsanweisung wäre das zumindest denkbar.

Buch nicht definiert

Es stellt sich ganz allgemein die grundlegende Frage, welche Inhalte als „Buchinhalte“ qualifiziert werden und welche nicht. Wie Martina Grama und Andreas Seling, auf IP-Recht spezialisierte Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Dorda Brugger Jordis auf futurezone-Anfrage erklären, ist nämlich im Gesetz keine Definition von Büchern enthalten. „Der Begriff Buch als solches ist zu definieren, damit man Rechtssicherheit hat“, sagt Martina Grama, Rechtsanwältin bei Dorda Brugger Jordis. „Wenn man schon das Gesetz ändert, sollte man auch darauf achten, dass man den Begriff Buch klar definiert“, so Grama.

Dass auch Gebrauchsanweisungen für Waschmaschinen oder andere Geräte unter die Definition von E-Books fallen würden, glaubt Grama allerdings nicht. „Man muss auf das Gesetz als Ganzes schauen. Aus dessen Kontext lässt sich eine einschränkende Sichtweise ableiten", so Andreas Seling von Dorda Brugger Jordis. Insgesamt sei das aber „keine optimale Lösung des Gesetzgebers“.

Wettbewerbsrecht

Ein weiteres zentrales Problem der Buchpreisbindung für E-Books betrifft das Wettbewerbsrecht. „Man schaltet den Wettbewerb aus und ordnet gesetzlich ein Kartell an“, erklärt Feiler. „Die Ausdehnung der Buchpreisbindung auf E-Books ist nicht mit dem Unionsrecht vereinbar“, lautet der Vorwurf des Anwalts. Dass die für Bücher geltende Ausnahme des grenzüberschreitenden Internethandels aus dem Gesetz gestrichen wird, sei wettbewerbsrechtlich bedenklich.

Dies sehen auch die Experten von Dorda Brugger Jordis ähnlich. Die Änderung des Gesetzes durch den Initiativantrag sei im Hinblick auf das EU-Recht bezüglich der Warenverkehrsfreiheit „rechtlich problematisch“. „Das könnte dazu führen, dass Österreich mit seiner Regelung wieder beim EuGH landet“.

EuGH rügte Österreich

2009 beschäftigte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) nämlich schon einmal mit der österreichischen Buchpreisbindung. Der EuGH rügte damals die Verkaufsmodalität. Als Beispiel: Ein deutscher Verleger empfiehlt einen Endverkaufspreis von zwölf Euro für den deutschen Markt. Ein österreichisches Unternehmen kauft die Bücher um zehn Euro, darf sie jedoch nicht unter zwölf Euro anbieten. Während die österreichischen Verleger ihre Preise an den österreichischen Markt anpassen können, wird der deutsche Verleger im Vergleich zum österreichischen benachteiligt, da er aufgrund der fehlenden Möglichkeiten zur Preisfestsetzung weniger Bücher absetzen kann.

Aus der Abteilung des SPÖ-Kulturministers Josef Ostermayer wollte auf futurezone-Anfrage niemand Stellung zu den vermeintlichen rechtlichen Schwächen des Antrags beziehen. Die Kultursprecherin der SPÖ, Elisabeth Hakel, die den Initiativantrag mitunterzeichnet hat, erklärte gegenüber der futurezone, dass die Lösung von Juristen mehrfach geprüft worden sei und „wasserdicht“ sei. „Auch die Definition E-Books hält so. Es ist klar, dass keine Gebrauchsanleitungen gemeint sind, sondern E-Books.“ Falls sich tatsächlich juristische Lücken finden lassen sollten, können diese noch im Kulturausschuss nachgebessert werden.

Die neue Regelung sei dazu da, damit Autoren von ihrer Arbeit leben können, so Hakel, und sei gemeinsam mit Verlegern und Autoren entwickelt worden. „Man muss schauen, dass das Geld bei den Künstlern bleibt“, so Hakel. Unternehmen wie Thalia oder Amazon würden vehement versuchen, die gesetzten Preise der Verlage zu ignorieren.

Ladenschlusszeiten-Vergleich

Gegenwind zur Buchpreisabgabe auf E-Books kommt hingegen von der ISPA. „Wir lehnen Maßnahmen ab, die Dinge aus der Offline-Welt ins Internet übertragen. Da müssen wir demnächst auch über Ladenschlusszeiten beim Online-Verkauf diskutieren“, sagt Maximilian Schubert, Generalsekretär vom Verband der Internet Service Provider Austria (ISPA), auf futurezone-Anfrage.

„Die Buchpreisbindung auf E-Books verhindert Innovation und fördert das Verharren auf alten, nicht mehr dem Konsumverhalten der modernen Gesellschaft gerecht werdenden Vertriebsmodellen.“ Prinzipiell habe der Buchhandel, wie auch die Film- und Musikindustrie, die durch das Internet getriebene rasante Entwicklung der Gesellschaft verschlafen und sei nun gefordert, Modelle zu entwickeln, die dem Wunsch der Konsumenten nach mehr Convenience, die E-Books nun einmal in bestimmten Bereichen bieten, Rechnung zu tragen. „Wir lehnen es zudem ab, dass zwischen englischsprachiger und deutscher Literatur unterschieden wird“, sagt Schubert von der ISPA.

Die geplante Buchpreisbindung für E-Books, über die der KURIER als erstes berichtet hatte, soll am 16. Oktober den Kulturausschuss passieren (hier sind noch Änderungen im Text möglich) und am 22. oder 23. Oktober 2014 im Nationalrat beschlossen werden. Da sie von den drei Parteien SPÖ, ÖVP und FPÖ unterstützt wird, wird sie mit großer Wahrscheinlichkeit Gesetz werden.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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Barbara Wimmer

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