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E-Tretroller-Verleih Bird startet in Wien

Der E-Tretroller-Anbieter Bird geht ab Samstag, den 22.9 in Wien an den Start. Das wurde überraschend am Freitag via Presseaussendung bekannt gegeben. Preislich liegt Bird genau beim Konkurrenten Lime. Pro Anmietung wird ein Grundpreis von einem Euro fällig, anschließend kostet der Dienst 15 Cent pro Minute, also neun Euro pro Stunde.

Der Dienst hat jedoch eine Besonderheit, die Kunden beachten müssen: Die Scooter sind nur zwischen sieben und 21 Uhr mietbar. Auf Nachfrage der futurezone erklärt das Unternehmen, dass die Roller nachts eingesammelt und aufgeladen werden. Anschließend werden sie an strategisch sinnvollen Orten wieder zur Verfügung gestellt.  

Bird ist bereits in Paris und Brüssel aktiv. Wien folgt als dritte Metropole: „Wien ist Vorreiter bei E-Mobility und der Sharing Economy. Im Rahmen der Smart City Initiative tut sich hier grade wirklich viel, weshalb die Entscheidung für Wien eine sehr logische war“, erklärt Christian Geßner, der General Manager für Bird in Wien gegenüber der APA.

Vorerst 100 Exemplare

Das Unternehmen gehe, so wird beteuert, immer verantwortungsvoll vor. Erst wenn das Service gut angenommen werde, baue man die Flotte aus. Sie besteht zunächst nur aus 100 Exemplaren. Erst wenn jeder Roller mindestens dreimal pro Tag ausgeliehen wird, wird aufgestockt. Die Scooter sind - nach Abstimmungen mit der Stadt Wien, wie betont wird - zum Betrieb auf Radwegen zugelassen und auf eine Maximalgeschwindigkeit von 24 km/h begrenzt. Das Fahren auf dem Gehsteig ist verboten.

Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne) zeigte sich über die neuen Mobilitätsanbieter erfreut: „Wir begrüßen, dass die Wienerinnen und Wienern immer mehr Möglichkeiten nutzen und bekommen, in der Stadt unterwegs zu sein. Diese Form der Freiheit unterstützen wir laufend mit der zeitgemäßen Umgestaltung unserer Stadt. Aber klar ist, dass auch für die E-Scooter Regeln gelten müssen, damit aus dem Angebot kein Ärgernis entsteht“, sagte sie in einer Aussendung am Freitag.

Maximal 1.500 Roller

Mittels einer Verordnung habe man festgelegt, dass es eine Höchstzahl an Scootern gibt. Pro Anbieter sind maximal 1.500 E-Roller erlaubt. Jedes Gefährt wird dabei von der Stadt erfasst und markiert. Verwiesen wurde auch auf die Abholfrist für beschädigte oder verkehrsbehindernd abgestellte E-Roller. Sie beträgt Wochentags vier, am Wochenende zwölf Stunden. Wird der Scooter nicht innerhalb dieser Zeit vom Vermieter abgeholt, wird er kostenpflichtig entfernt und eine Verwaltungsstrafe von bis zu 700 Euro verhängt.

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