Die Prozessoren-Lücke betrifft Kunden weltweit, auch in Österreich. Wie damit umgehen, aus rechtlicher Sicht?
Die Prozessoren-Lücke betrifft Kunden weltweit, auch in Österreich. Wie damit umgehen, aus rechtlicher Sicht?
© REUTERS/DADO RUVIC

Chip-Lücke

Sammelklage gegen Intel in Österreich nicht möglich

Seit vergangener Woche sind weitreichende Sicherheitsmängel bei Computerchips praktisch aller Hersteller wie Intel, Qualcomm, Arm oder AMD bekannt. In den USA brachten betroffene Nutzer die ersten Sammelklagen gegen Intel ein. Da praktisch fast jedes Computersystem auf der ganzen Welt von der Sicherheitslücke betroffen ist, mit der sich etwa Passwörter ausspionieren lassen, stellt sich die Frage, ob auch in Österreich Klagen gegen Intel oder andere Chiphersteller möglich sind.

Wie bereits berichtet gibt es für Verbraucher in Österreich durchaus einige rechtliche Möglichkeiten, aber nicht die einer Sammelklage. „Intel in Österreich selbst zu klagen kann man ohne Rechtsschutzabdeckung nicht empfehlen“, erklärt dazu Thomas Hirmke, Bereichsleiter der Rechtsabteilung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), der futurezone. „Eine Sammelklage nach US-Vorbild ist bei uns aufgrund von formalen Begebenheiten nicht möglich. Wir können keine Sammelklagen gegen im Ausland tätige Unternehmen führen“, fährt Hirmke fort.

Fehlende Klagsmöglichkeiten

„Es ist ähnlich wie beim VW-Skandal: Während VW in den USA beim Abgasskandal über 20 Milliarden Euro Schadenersatz zahlen musste, gab es in Europa nichts. In den USA lohnt sich Unrecht nicht, in Europa hingegen schon“, meint dazu Peter Kolba, Klubobmann der „Liste Pilz“ und ehemaliger Jurist beim VKI. "Für die Sicherheit ihrer Chips sind eigentlich die Hersteller verantwortlich, und nicht Software-Ingenieure, die jetzt versuchen, die Lücken zu stopfen“, sagt Kolba, der auch die Website "Davids gegen Goliath" betreibt, auf der er über Sammelklagen informiert.

Auch Robert Mödlhammer von der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Wien (AK) sieht in einem Fall wie der Sicherheitslücken „Meltdown“ und „Spectre“ in Prozessoren die in Österreich fehlende Möglichkeit einer Sammelklage für problematisch. „Für so ein globales Problem braucht es eine europaweite Lösung. Solche juristischen und finanziellen Möglichkeiten hat ein Einzelner nicht, um seine Ansprüche geltend zu machen“, so Mödlhammer.

Noch Ungereimtheiten

Dieser sieht die von Grazer Forschern entdeckten Fehler bei den Prozessoren allerdings als „sehr komplex“ an. „Auch die Frage, ob es ein Mangel im juristischen Sinn ist, wer wann Bescheid wusste, auf welcher Ebene die Verantwortung bei wem lag sind hier entscheidend“, sagt Mödlhammer. „Derzeit ist bekannt, dass Intel zumindest seit Juni 2017 über den Fehler Bescheid wusste.“ Mödlhammer empfiehlt daher Konsumenten, die in den letzten sechs Monaten einen neuen Computer gekauft haben, ihre Gewährleistungsansprüche beim Händler geltend zu machen.

Für Hirmke vom VKI ist derzeit noch nicht final absehbar, wie gut die angekündigten Software-Updates die bestehenden Fehler dauerhaft lösen werden und was für Mängel verbleiben werden. „Bei bleibenden Mängeln loten wir sehr wohl aus, ob wir Musterverfahren gegen Händler führen können“, so Hirmke. Ein dauerhafter Leistungsverlust von bis zu 30 Prozent, wie er in manchen Fällen möglich sein soll, sei sehr wohl ein Mangel. In so einem Fall könne man sich bei Geräten, die man innerhalb der vergangenen zwei Jahre gekauft habe, an den Händler wenden. Auch laut Kolba wäre hier eine „Schadenersatzforderung wegen mangelhafter Leistung“ denkbar.

Schadenersatz und Produkthaftung

„Damit haben Konsumenten jetzt Produkte in ihren Geräten, die entweder gefährlich sind oder nicht so funktionieren wie versprochen. Intel sollte also die schadhaften Chips austauschen und ihre Kunden entschädigen“, fordert Kolba. Er spricht auch davon, dass die Produkthaftung greifen müsste. Hier müsse man allerdings nachweisen können, dass die Chips mit Fehlern zu Schäden geführt haben. „Die Folgeschäden wie Identitätsdiebstahl oder finanzielle Auswirkungen nachzuweisen, wird für Einzelne sehr schwierig“, meint Mödlhammer dazu.

Im Jahr 2005 gab es bereits einmal einen Entschließungsantrag für Muster- und Gruppenklagen im Parlament, dem alle fünf Parteien zugestimmt hatten. Der vom Justizministerium ausgearbeitete Entwurf blieb jedoch in der Schublade. Die „Liste Pilz“ hatte im Dezember einen neuen Antrag im Nationalrat gestellt, Sammelklagen in Österreich einzuführen. Dieser wurde von der neuen Regierung jedoch mehrheitlich überstimmt.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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