Frankreich verbietet Fahren mit Freisprecheinrichtung
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Ein neues Gesetz in Frankreich verbietet den Einsatz von Freisprecheinrichtungen beim Fahren mit Auto, Motorrad oder Fahrrad. Wer mit einem Bluetooth-Headset im Ohr erwischt wird, muss 135 Euro Strafe zahlen und erhält drei Strafpunkte. Bei zwölf Strafpunkten geht der Führerschein für zumindest sechs Monate verloren. Das Gesetz verbietet aber nicht nur Telefonanrufe. Der Einsatz jeglicher Geräte, "die Töne wiedergeben können", ist untersagt. Das bedeutet, auch Musik, Podcasts oder eBooks dürfen nicht per Smartphone wiedergegeben werden.
Fest verbaut bleibt erlaubt
Es gibt aber weiterhin Ausnahmen: Ersthelfer, wie Polizei, Rettung oder Feuerwehr, dürfen weiterhin Bluetooth-Headsets verwenden. Zudem sind kurioserweise Freisprecheinrichtungen, die in Motorradhelmen sowie im Auto selbst verbaut sind, von der Regel ausgenommen. Wer auf ein Hörgerät angewiesen ist, darf es ebenfalls verwenden. Das nationale Institut für Verkehrssicherheit begründet die Regel vor allem damit, dass von Freisprecheinrichtungen auch eine Gefahr ausgehe:"Viele Menschen glauben, dass erst dann eine Gefahr entsteht, wenn man das Smartphone in der Hand hält und bedient. Doch die Gefahr geht vielmehr von der Ablenkung aus."
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