Bis zu fünf Jahre Haft für Webattacken
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Springer-Verlag

Adblocker-Sperre: Bild.de mahnt YouTube-User ab

Eine Unterlassungserklärung und Anwaltskosten in der Höhe von fast 1800 Euro hat sich ein YouTuber laut Golem.de eingehandelt, der auf YouTube ein Tutorial hochgeladen hat, wie sich Adblock-Sperren mit entsprechenden Filterbefehlen umgehen lassen. Bild.de hatte vergangene Woche die Maßnahme getroffen, dass Adblock-Nutzer ab sofort ihre Werbeblocker ausschalten oder ein monatliches Abo abschließen müssen, um Bild online lesen zu können.

Paragraf anwendbar?

Entsprechende Anleitungen finden sich vielerort im Netz. Laut Golem beruft sich die Kanzlei, die den User nun abmahnen möchte, auf den deutschen Urheberrechtsparagrafen 95 a: "Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen."

Aus dem Paragrafen leitet das Kanzleibüro ab, dass auch die "Verbreitung dieser Filterbefehle untersagt sind". Golem spekuliert nun, dass der Verlag mit der Auslegung versuchen könnte, überhaupt gegen Adblocker vorzugehen, die diese in Kombination mit Filterbefehlen es überhaupt erst ermöglichen, die Schutzmaßnahmen von Webseiten wie Bild.de zu umgehen.

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