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Urteil

Googles Suchergebnisse sind freie Meinungsäußerung

Googles Suchergebnisse waren schon des Öfteren Grund für Beschwerden und Prozesse. Verbände der Unterhaltungsindustrie fordern regelmäßig das Löschen von Links zu Streaming- und Download-Websites, die EU hat das „Recht auf Vergessen“ durchgesetzt.

Zumindest in den USA konnte Google jetzt einen Teilerfolg erzielen, was die Reihung der Suchergebnisse betrifft. Ein US-Gericht urteilte, dass die Reihenfolge der Suchergebnisse unter die freie Meinungsäußerung fällt und damit unter dem Schutz des ersten Zusatzartikels zur Verfassung der Vereinigten Staaten steht.

Anti-SLAPP-Antrag

Dem Urteil hervor ging eine Klage der Website CoastNews. Google reihe demnach die Website in den Ergebnissen zu weit hinten, während sie bei Bing und Yahoo ganz vorne sei. Dies würde gegen Anti-Kartell-Gesetze verstoßen. Google reichte einen Anti-SLAPP-Antrag (Strategic Lawsuits Against Public Participation) ein. Damit kann eine Klage in einer frühen Phase gestoppt werden, falls durch die Klage das Recht auf freie Meinungsäußerung gefährdet ist. Das Gericht gab Google Recht. Das US-Unternehmen kann seine Suchergebnisse so ordnen, wie es sie für richtig hält.

Wie Ars Technica berichtet, hat Google bereits 2012 eine Studie in Auftrag gegeben, in der ein Rechts-Professor und ein Anwalt zum Schluss kommen, dass Googles Suchmaschine vom ersten Zusatzartikel der US-Verfassung geschützt ist. Als Begründung wurde angegeben, dass zwar ein Algorithmus die Suchergebnisse reiht, aber dieser auf dem Urteilsvermögen menschlicher Techniker basiert.

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