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Kein Penis am iPod

Will man seiner oder seinem Liebsten zu Weihnachten ein Präsent aus dem Hause Apple machen, muss man sich schon vor dem Kauf im Apple Online-Store der Zensur unterwerfen. Denn bei der Auswahl der persönlichen Gravur für einen iPod muss man gezwungenermaßen auf seine Wortwahl achten.

Einen der wohl bekanntesten Motivationssprüche, "Quäl dich, du Sau!" (ausgesprochen von Udo Bölts, als sein Radrenn-Kollege Jan Ullrich 1997 bei der Tour de France schwächelte), ist als Garvur nicht erlaubt. Das Wort "Sau" gilt als "Text unangebrachter Nachrichten", ebenso wie "Schwein".

Fast schon diskriminierend wird es bei sexuellen Präferenzen: "Schwul" ist böse, "lesbisch" ist in Ordnung. Wissenschaftliche Liebes-Bekundungen, wie "Du bist der am weitesten entwickelte Homo sapiens sapiens, den ich kenne" sind aufgrund des Wortes "Homo" ebenfalls nicht möglich - "homosexuell" darf man aber schreiben.

Bezeichnungen für Geschlechtsteile sind ebenfalls unerwünscht: "Vagina" und " Penis" stehen auf der schwarzen Liste, ebenso "Dildo" und "Vibrator". "Schwanz" ist nicht erlaubt, das englische "Dick" (vulgär für Penis) ist jedoch gestattet.

Keine Dummen, dafür Blöde
Aber auch bei richtigen Beleidigungen ist die Wahl der verbotenen Wörter nicht immer durchschaubar. So steht etwa "dumm" auf dem Index, "blöd" aber nicht. "Nigger" ist verboten, "Neger" ist erlaubt. Auch "Hure" steht auf dem Index, "Nutte" darf aber graviert werden.

"Hitler" und "Nazi" sind erwartungsgemäß verboten, "Stalin", "Mussolini" und "Faschist" sind kein Problem. Auch bei gröberen Beleidigungen wird nur sporadisch durchgegriffen. So sind "Wichser", "Bastard", "Arsch" und "Schlampe" keine zulässigen Gravur-Wörter, "Pädophiler", "Kinderschänder" und "childporn user" sind zulässig.

Natürlich ist es unwahrscheinlich, dass man seine Feinde mit einem iPod beglückt und diesen mit einer entsprechenden Beleidigung verziert. Dennoch sollte es den zahlenden Kunden überlassen werden, wie er seinen iPod "verschönert".

Markenrecht
"Rechtlich gesehen darf eine Marke nicht im negativen Sinne verändert bzw. nachteilig gebraucht werden", sagt Franz Schmidbauer, Richter des Landesgerichts Salzburgs und Betreiber der Rechts-Beratungs-Webseite Internet 4 Jurists. Dadurch, dass die Gravur auf der Rückseite in der Nähe des Apfel-Logos steht, könnte die Marke durch die Botschaft negativ beeinträchtig werden. Einen Präsenzfall dazu gibt es nicht, "in Deutschland wurde jedoch der Besitzer der Domäne scheiss-t-online.de verurteilt, weil dies die Marke verunglimpft", so Schmidbauer. Würde man dennoch eine negative Gravur machen lassen, diese öffentlich herzeigen oder Bilder davon ins Internet stellen, könnte Apple Klage wegen Markenrechtsverletzung einreichen.

Das Recht auf Meinungsfreiheit kann nicht geltend gemacht werden: "Apple ist ein Privatunternehmen und kann jeden Auftrag und jedes Wort ablehnen", sagt Schmidbauer. Dass etwa "schwul" verboten und "lesbisch" erlaubt ist, ist Schmidbauers Meinung nicht auf einer gewollten Diskriminierung, sondern auf den groben Filter zurückzuführen. Das dürfte wohl auch der Grund sein, dass "Kinderschänder" als Gravur zulässig ist, die englische Variante "Child Molester" aber nicht.

Dass Worte wie "Hitler", "88" und "Nazi" verboten sind, ist auch auf einen möglichen Verstoß gegen das Wiederbetätigungsverbot zurückzuführen. "In den USA wäre das kein Problem, würde Apple das in Deutschland oder Österreich gravieren, wäre dies ein Verstoß", so Schmidbauer.

Apple wollte auf Nachfrage der Futurezone "keinen Kommentar" abgeben. Auch eine Liste der verbotenen Wörter will Apple nicht freigeben.

Zensur im App Store
Kritik an Apples Zensur-Politik gab es bereits häufiger, speziell was den App Store angeht. So wurde etwa "Google Voice" vor eineinhalb Jahren aus dem App Store geschmissen. Erst vorige Woche gab es eine Einigung, die den Internet-Telefonie-Dienst wieder zulässt.

Auch die Keine-nackte-Haut-Politik im App Store scheint selektiv vollzogen zu werden. So wurde etwa ein Bademoden-Katalog aus dem App Store geschmissen. Die Playboy-Anwendung hingegen, die laut offizieller Beschreibung "Frequent/Intense Sexual Content or Nudity" enthält, war nach wie vor für das iPhone erhältlich. Die aktuelle Version und die für das iPad angepasste Variante kommen ohne nackte Haut aus.

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