Diebstähle kann man nun auch online anzeigen
Die österreichische Polizei erweitert die Möglichkeit Anzeigen elektronisch einzubringen. Seit 18. Oktober können betroffene Personen, die einen Diebstahl melden wollen, dies auch online tun. Das teilte Innenminister Karl Nehammer in einer Presseaussendung mit. Wenngleich die elektronische Anzeige eine Erleichterung für Betroffene darstelle, werde die Ermittlungstätigkeit mit der gleichen Akribie und Intensität durchgeführt, wie bei einer in einer Dienststelle eingebrachten Anzeige, heißt es.
Mit Handysignatur
Das Eingabeformular ist auf der österreichischen E-Government-Webseite www.oesterreich.gv.at unter dem Punkt Services zu finden. Benötigt werden eine Handy-Signatur oder eine Bürgerkarte. Die Online-Anzeige ist nur möglich, wenn der Tatort in Österreich ist und man selber die geschädigte Person ist. Weiters kann man nur gegen eine unbekannte Person Anzeige erstatten. Wenn sofortiges polizeiliches Einschreiten erforderlich ist - etwa, wenn die Polizei Spuren sichern muss, wie beim Einbruch in die Wohnung oder ins Auto - ist eine Online-Anzeige ebenfalls nicht möglich.
Nach dem Aufrufen des Formulars kann man Tatort, Tatzeit und gestohlene Gegenstände anführen. Durch die Handysignatur sind die eigenen Personendaten inklusive Geburtsdatum und Wohnort bereits vorausgefüllt. Die Online-Anzeige wird automatisch an die zuständige Polizeidienststelle bzw. in Wien an das zuständige Polizeikommissariat weitergeleitet. Wird im Online-Formular als Tatort 'unbekannt' ausgewählt, bekommt sie die Dienststelle am Hauptwohnsitz des Bestohlenen zugestellt.
Ein missbräuchliches Ausfüllen und Versenden des Online-Formulars aus Jux und Tollerei wird geahndet und kann bestraft werden, warnt das Innenministerium.