Drohnenalarm auf deutschen Flughäfen
Die Deutsche Flugsicherung hat im vergangenen Jahr 158 Behinderungen des regulären Luftverkehrs durch Drohnen registriert - etwa 80 Prozent mehr als noch 2017. Im Großraum von Flughäfen seien 125 Fälle gemeldet worden, erklärte das bundeseigene Unternehmen in Langen, das für die Flugverkehrskontrolle in Deutschland zuständig ist. Die meisten Störungen gab es am Flughafen Frankfurt/Main (31), gefolgt von Berlin-Tegel (17), München (14) und Hamburg (12).
Strenge Vorschriften
Im bisherigen Rekordjahr 2017 waren 88 Fälle gemeldet worden. In Deutschland sind Drohnenflüge über Arealen wie dem Start- und Landebereich an Flughäfen verboten - ebenso über Menschenmengen, Krankenhäusern, Gefängnissen, Behörden, Bundesstraßen oder Bahnanlagen. Dort, wo es erlaubt ist, müssen die Geräte während des Fluges grundsätzlich in Sichtweite bleiben und dürfen nicht höher fliegen als 100 Meter. Ausnahmen gibt es auf Modellflugplätzen.
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft forderte, die Sicherheitsstandards weiter zu erhöhen. „Wir halten eine Registrierungspflicht für Drohnen und ihre Eigentümer für erforderlich, damit Verantwortung klar zugewiesen werden kann“, erklärte Hauptgeschäftsführer Matthias von Randow. Drohnen sollten zudem mit einer Technik ausgestattet werden, die sie für Behörden und andere Luftfahrzeuge identifizierbar macht, wie etwa mit einem Transponder.
Falls es doch zu einem missbräuchlichen Einsatz von Drohnen im Flughafenumfeld komme, „sollten die zuständigen Behörden von den Möglichkeiten einer aktiven Drohnenabwehr Gebrauch machen“.