Luftschutz-Tempolimit soll nicht mehr für Elektroautos gelten
Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) fordert, dass sich Elektroautos künftig nicht mehr an die durch das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) vorgegebenen Tempolimits halten müssen. Das IG-L sieht unter anderem vor, dass bei Überschreiten bestimmter Grenzwerte von Schadstoffen zeitlich begrenzte Fahrverbote und Tempolimits verhängt werden dürfen. Von diesem sogenannten „Luftschutz-Hunderter“ bzw. „Luftschutz-Achtziger“ sollen ab Anfang 2019 emissionsfreie Fahrzeuge mit einem grünen Kennzeichen ausgenommen werden.
Im Vorjahr entschied der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eigentlich, dass sich auch Elektroautos an die IG-L-Tempolimits halten müssen. Ein Elektroauto-Besitzer klagte, nachdem er mit 115 km/h in einer 100-km/h-Zone erwischt wurde. Dabei durchwanderte er den vollen Instanzenzug, verlor aber auch auf höchster Ebene. Der VfGH rechtfertigte seine Entscheidung unter anderem damit, dass unterschiedliche Tempolimits für Pkw den Verkehrsfluss beeinträchtigen und damit die Verkehrssicherheit gefährden würden. Es käme außerdem zu einem ungleichmäßigen Geschwindigkeitsverlauf, wodurch die Geschwindigkeitsbeschränkung ihren emissionsreduzierenden Effekt wenigstens teilweise verlieren würde.
ÖAMTC begrüßt Gesetz
Der
ÖAMTC, der eine derartige Regelung seit Jahren fordert, begrüßt in einer Aussendung das geplante Gesetz. Eine im Jänner durchgeführte Online-Studie des Mobilitätsclubs würde zeigen, dass auch die Autofahrer diese Forderung unterstützen. Mehr als die Hälfte der Befragten fordern, dass Elektroautos von den Luftschutz-Tempolimits ausgenommen werden.