Auch mit gebrauchter Technik kann man anderen eine Freude machen.
Gebrauchte Technik verschenken: Darauf solltet ihr achten
Muss es immer ein brandneues Smartphone, der neueste Laptop oder die aktuellste Spielkonsole sein? Wer zu Weihnachten anderen - oder sich selbst - eine Freude machen will, für den ist vielleicht gebrauchte Technik eine Option.
Man muss sich auch nicht genieren, ein Gerät aus zweiter Hand zu verschenken. Laut einer Refurbed-Umfrage aus dem Vorjahr können sich 63 Prozent der Österreicher und Österreicherinnen vorstellen, aufbereitete Artikel (refurbished) zu verschenken. 70 Prozent gaben an, sich über ein solches Produkt als Geschenk zu freuen.
Beim Kauf sowie Verkauf von gebrauchten Geräten sollte man aber einige Dinge beachten, damit unter dem Christbaum keine bösen Überraschungen warten.
Nicht zu alte Technik
Wer mit seinem Smartphone oder Laptop nur im Internet surft, hin und wieder einen Schnappschuss aufnimmt oder ein E-Mail schreibt, kann auch zu einem älteren Gerät greifen. Doch Vorsicht: Zu alt sollte die Technik nicht sein. Denn gerade bei alten Geräten sind Softwareaktualisierungen Mangelware.
Viele ältere Laptops sind beispielsweise nicht mehr mit Windows 11 kompatibel. Auch bei Smartphones bieten viele Hersteller Softwareupdates nur für eine begrenzte Zeit an. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich daher auf Produkte beschränken, die vor maximal 2 bis 3 Jahren auf den Markt gekommen sind.
➤ Mehr lesen: Diese Windows-11-Version braucht nur 2,8 GB Speicherplatz
Privatverkäufe ohne Rückgaberecht
Wer Geräte von Privatpersonen auf Online-Marktplätzen wie Willhaben kauft, sollte sie bei Abholung ausgiebig testen. Bei Privatverkäufen gilt nämlich kein Widerrufsrecht, eine Rückgabe ist also nicht möglich. Und auch wenn es sich um einen absichtlichen Betrug handeln sollte, bei dem Mängel verschwiegen oder ein falsches Produkt angeboten wurde, bleibt oft nur der Gang zur Polizei.
Bei gewerblichen Wiederaufbereitern wie Refurbed, Back Market oder AfB Shop ist gesetzlich ein Rückgaberecht (Widerrufsrecht) von 14 Tagen vorgeschrieben, die meisten Anbieter gewähren sogar ein 30-tägiges Rückgaberecht. Viele Händler bieten zudem eine 12-monatige Garantie für das gekaufte Produkt. Sollte in dieser Zeit ein Defekt auftreten, kann man es reparieren oder austauschen lassen. Selbstverschuldete Defekte (wie etwa ein gesprungener Bildschirm) werden jedoch nicht von der Garantie abgedeckt.
Zustand genau beachten
Auch beim Kauf über offizielle Wiederverkaufsplattformen sollte man sich den Zustand des Produkts genau ansehen. Was als “wie neu” oder “mit leichten Gebrauchsspuren” angeboten wird, kann sich von Händler zu Händler unterscheiden. Auch der Lieferumfang kann abweichen. Ist etwa ein Netzteil dabei oder die originale Verkaufsbox, kann das für einen späteren Wiederverkauf von Vorteil sein.
Bei Laptops sollte man zudem beachten, welches Betriebssystem vorinstalliert ist. Bei vielen Geräten handelt es sich nämlich um alte Rechner aus Unternehmen, die die Pro-Variante von Windows installiert haben. Diese bietet erweiterte Funktionen für Arbeitsanwendungen und kann ebenfalls den Wiederverkaufswert steigern.
Besonderes Augenmerk gilt der Batterie, da diese oft als Erstes ausgetauscht werden muss. Bei Apple-Produkten lassen sich in den Einstellungen die Batterieladezyklen ermitteln, also wie oft das Gerät vollständig aufgeladen wurde. Hier gilt: je geringer diese Zahl, desto besser. Viele Händler geben die Batteriegesundheit in Prozent an. Diese besagt, wie viel Ladung die Batterie gegenüber dem Neuzustand noch halten kann und sollte nicht unter 80 Prozent liegen. Ist der Batteriezustand nicht bekannt, sollte man das Gerät - wenn möglich - kurz testen und die Ladestandanzeige beobachten.
➤ Mehr lesen: Röntgenbilder zeigen, wie gefährlich Billig-Akkus sind
Preise vergleichen
Gerade gefragte Artikel wie aktuelle Spielkonsolen oder Smartphones sind gebraucht oft nur geringfügig günstiger als Neuware in Aktion. Es kann sich also lohnen, online nach Schnäppchen Ausschau zu halten.
Besonders bei Privatverkäufen sollte man sich vor zu guten Angeboten in Acht nehmen. Die Vorweihnachtszeit ist auch die Zeit, in der viele Betrüger defekte, gestohlene oder gefälschte Geräte anbieten.
Was man besser neu kaufen sollte
In-Ear-Kopfhörer gelten bei vielen Händlern als Hygieneartikel. Ist man sich unsicher, ob alle Komponenten gründlich gereinigt bzw. sterilisiert worden sind, sollte man zu einem Neukauf tendieren. Außerdem gibt es Menschen, denen schon beim Gedanken daran, dass das Gerät in einer Körperöffnung einer anderen Person war, das Grausen kommt. Die Beschenkte könnte sich also so stark ekeln, dass das Geschenk nie benutzt wird.
Auch bei Powerbanks sollte man eher auf fabrikneue Produkte setzen. Von außen ist der Zustand des Akkus nämlich schwer zu beurteilen. Dieser könnte beispielsweise durch Stürze beschädigt worden sein oder sich altersbedingt bereits im Inneren der Verkleidung aufgebläht haben. Das stellt ein Sicherheitsrisiko dar.
Selbst gebrauchte Geräte weitergeben
Wer selbst gebrauchte Geräte weitergibt, sollte darauf achten, dass alle persönlichen Daten gelöscht worden sind. Mögliche Kontosperren, die z. B. mit einem iCloud-, Google- oder Samsung-Konto eingerichtet wurden, müssen entfernt werden. Bei Apple-Geräten ist es beispielsweise wichtig, das Gerät aus der “Wo ist?”-App zu löschen. Zu guter Letzt sollte man das Gerät auf die Werkseinstellungen zurücksetzen.
Kommentare