Switch 2

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© Gregor Gruber

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Gesperrte Konsolen: Vorsicht beim Kauf von gebrauchter Switch 2

Aktuell ist es noch schwierig, Nintendos neue Konsole Switch 2 zu kaufen. In vielen Geschäften ist sie vergriffen. Umso dankbarer ist man, wenn man eine gebrauchte Switch 2, vielleicht sogar zu einem fairen Preis, ergattern kann. Oder man bekommt sogar im Geschäft eine Retourware.

Dabei kann man aber eine böse Überraschung erleben. Es gibt bereits mehrere Fälle, bei denen Käufer berichten, dass sie eine gebrickte Switch 2 bekommen haben.

Fehler 2124-4508

Bei diesen Konsolen ist am Display die Fehlermeldung „2124-4508 zu sehen, sobald man versucht, damit den eShop zu verwenden oder Online-Games zu spielen: „Die Verwendung von Online-Services auf dieser Konsole ist derzeit von Nintendo gesperrt.“

Eine gebrickte Switch 2

Eine gebrickte Switch 2

Diese Online-Sperre bekommt man von Nintendo aufgebrummt, wenn man versucht die Software der Konsole zu modifizieren oder ROMs zu nutzen – also Kopien von Switch- und Switch-2-Spielen. In diesem Fall kann der Käufer aber gar nichts dafür.

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ROMs sperrt Konsolen wegen Piraterieverdacht

Vor ein paar Tagen sind zum ersten Mal Beichte von Usern der MiG-Flash-Karte aufgetaucht, laut denen ihre Switch 2s gesperrt wurden. Die MiG-Flash-Karte sieht aus wie ein Switch-Spielemodul, hat aber einen MicroSD-Slot. Auf der eingelegten MicroSD-Karte speichern die User die ROMs der Switch-Spiele, die sie zuvor auf entsprechenden Plattformen im Internet heruntergeladen haben.

Laut den Herstellern solcher Flash-Karten sollte man das nur mit Spielen machen, die man selbst gekauft hat – die ROMs sind also eine Sicherheitskopie. Da es aber kein System zum Überprüfen gibt, ob die ROMs tatsächlich alle Sicherheitskopien sind, sieht Nintendo solche Flash-Karten als Mittel zur Piraterie an.

Wird die Nutzung so einer Karte erkannt, sperrt Nintendo die Online-Nutzung der Switch 2 und der Fehler 2124-4508 taucht auf. Ab dann kann man den eShop nicht mehr nutzen, selbst wenn man dort bereits früher gekaufte Spiele erneut herunterladen will. Auch die Online-Gaming-Funktionen sind gesperrt, ebenso wie das Synchronisieren von Spielständen mit der Cloud.

Offline kann man noch spielen, auch Firmware-Updates lassen sich herunterladen. Die Sperre betrifft nicht das Nintendo-Konto, mit dem man angemeldet ist, sondern tatsächlich die Switch-2-Konsole. Nintendo „brickt“ also die Konsolen, zumindest, was die Online-Funktionen betrifft.

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Zurücksetzen mit Trick möglich

Ein Zurücksetzen der Switch 2 auf die Werkseinstellungen ist dann nicht mehr möglich – vermutlich, um eben zu verhindern, dass solche Konsolen wieder in Umlauf gebracht werden. Wie der User Scattered Brain auf YouTube zeigt, kann man die Switch 2 aber aus dem Wiederherstellungsmodus zurücksetzen.

Und genau das nutzen manche Personen aus, deren Konsolen gebrickt sind. Nach dem Zurücksetzen über den Wiederherstellungsmodus sieht es so aus, als wäre alles in Ordnung. Das Setup lässt sich ganz normal durchführen. Sobald man aber online spielen oder in den eShop gehen will, kommt wieder der 2124-4508-Fehler.

Gebrickte Konsole in Geschäft gekauft

Weil zu Beginn alles zu funktionieren scheint, lassen sich damit auch die Mitarbeiter von Geschäften täuschen, zu denen die Switch 2 zurückgebracht wird. Das Personal überprüft meistens nur rudimentär, ob Schäden an der Hardware vorhanden sind und ob sich die Konsole noch einschalten lässt.

Auf Reddit beschreibt ein User, dass er glücklich war, eine Switch 2 als Retourware bei Walmart ergattert zu haben. Nachdem er zuhause das initiale Setup beendet hatte, stieß er auf den 2124-4508-Fehler. Zum Glück wurde im Geschäft die Switch 2 ohne Probleme zurückgenommen.

Vor dem Kauf überprüfen

Nintendo bietet derzeit keine Möglichkeit an, gebrickte Switch 2 entsperren zu lassen. Daher sollte man derzeit beim Kauf einer gebrauchten Switch 2 oder einer Retourware besonders vorsichtig sein. Am besten probiert man auf der Konsole vor dem Kaufabschluss aus, ob man in den eShop kommt. Gibt es am Kauf- bzw. Übergabeort kein WLAN, kann man einen mobilen Hotspot mit dem Smartphone einrichten.

Will man unbedingt eine Switch 2 von einer Privatperson online kaufen und sich per Post schicken lassen, sollte man vorher einen Screenshot des Angebots auf dem Verkaufsportal machen. Ist dort nirgends zu lesen, dass die Switch 2 gebrickt, gesperrt oder den 2124-4508-Fehler hat, kann sich der Verkäufer im Nachhinein nämlich nicht auf den Haftungsausschluss berufen.

Der wird üblicherweise mittels eines Satzes wie „keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme nach EU-Recht wegen Privatverkauf“ angegeben. Der Haftungsausschluss schützt aber nur bei versteckten Mängeln, die dem Verkäufer selbst nicht bekannt waren. War der Mangel vorher bekannt, handelt es sich um den Tatbestand arglistige Täuschung.

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