Servicepauschale: Welcher Anbieter wie abzockt
Den Anfang machte mit Anfang Mai 2011 die Telekom Austria, die noch vor ihrer Umbenennung auf A1 eine jährliche Internet-Servicepauschale von 15 Euro für bestehende und neue Kunden
„Durch die einseitige Vertragsänderung können Kunden theoretisch von ihrem Recht auf eine außerordentliche Kündigung Gebrauch machen. In der Praxis funktioniert das im Festnetzbereich aufgrund des fehlenden Wettbewerbs aber kaum, zumal ein Wechsel ja auch mit Unannehmlichkeiten und teuren Anschluss-Herstellungskosten verbunden ist“, kritisiert VKI-Rechtsexpertin Ulrike Docekal. Ob die von den Providern in Aussicht gestellten Zusatzleistungen den Pauschalbetrag wert sind, sei definitiv fraglich, so Docekal im Gespräch mit der futurezone.
Mobilfunk: Intransparente Preisgestaltung
Dass die konkurrenzgeplagten Mobilfunker sich die Chance auf eine saftige Zusatzeinnahme nicht nehmen lassen wollten, war ebenfalls recht schnell klar. Die bereits vorhandene Intransparenz bei der Tarifgestaltung wird durch die unterschiedlichen Beträge der Mobilfunker weiter verstärkt. Zumindest bestehende Kunden bleiben vor der Jahrespauschale zwischen 10 und 20 Euro verschont – allerdings nur, solange sie keinen Tarifwechsel oder eine Tarifverlängerung beim Erwerb eines neuen Handys durchführen.
Drei und T-Mobile führen das Feld mit 20 Euro an, gefolgt von A1 und Orange mit 19,90. Die Servicepauschale, die bei A1 als „SIM-Pauschale“ und bei T-Mobile als „Jährliches Basispaket“ getarnt ist, fällt bei den beiden erwähnten Anbietern sowie bei Drei sowohl bei den Daten- als auch bei den Telefonietarifen an. Lediglich Orange verzichtet bei seinen Datentarifen bisher auf das Einheben der jährlichen Pauschale. Billiger gibt sich die T-Mobile-Tochter Telering, die ab 01.09. mit 10 Euro an jährlicher Servicepauschale draufschlägt. Die Diskonter Yesss und bob verzichten derzeit noch auf eine Pauschale.
Zusatzservices laut Konsumentenschützer irrelevant
Alle Anbieter rechtfertigen die jährliche Pauschale mit zusätzlichen Services, wie kostenlosem SIM-Kartentausch, kostenloser Sperre bei Verlust oder Diebstahl der SIM-Karte oder auch dem Gratis-Austausch einer herkömmlichen SIM-Karte mit einer Micro-SIM-Karte für bestimmte Smartphones. Konsumentenschützer können der Argumentation aber wenig abgewinnen und sprechen von einer verdeckten Grundentgelt-Anhebung.
„Die aufgelisteten Zusatzangebote – im Breitbandbereich etwa eine größere Online-Festplatte und mehr Mail-Speicherplatz – sind kein ernstzunehmender Mehrwert. Die Einführung einer jährlichen Pauschale ist in Wahrheit eine verdeckte Anhebung des Grundentgeltes“, sagt AK-Konsumentenschützerin Daniela Zimmer im Gespräch mit der futurezone. „Die Gefahr ist, dass die Pauschale in Zukunft bei der Bewerbung der Angebote einfach unter den Tisch fällt. Werden Kunden auf diese Art über die wahren Tarifkosten getäuscht, ist eine Klage nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWB) denkbar“, meint Zimmer.
Kaum Möglichkeiten der Anfechtung
Was eine Anfechtung der diversen Service-Pauschalen auf dem Rechtsweg betrifft, scheinen die Möglichkeiten enden wollend. Laut Bundeswettbewerbsbehörde wurden die Ermittlungen gestartet, ob bei der Einführung der Pauschalen eine kartellrechtlich relevante Absprache gegeben war. Die Unternehmen müssen der Behörde nun Auskunft erteilen, was sie zu diesem Zeitpunkt zu der Einführung der Pauschale veranlasst hat, bestätigt eine BWB-Sprecherin auf Anfrage der futurezone.
Die AK Wien versucht hingegen in einem Musterprozess zu ermitteln, ob A1 durch das Bewerben von Verträgen mit dem Zusatz, dass die Tarife ein Leben lang gültig seien, quasi ein Verzicht auf eine Erhöhung vertraglich abgegeben hat. Der Prozess befindet sich laut der AK Wien aber erst in den Anfangszügen, der Ausgang bleibt derzeit fraglich.
Ärgernis Zahlscheingebühr
An einer anderen Nebengebühren-Front könnten die Anbieter vom Gericht aber endgültig in die Schranken verwiesen werden. Denn laut einem seit 1.11.2009 gültigen Gesetz darf für eine alternative Zahlungsart, wie eben das Zahlen mittels Erlagschein, keine Zusatzgebühr eingehoben werden. Ein Blick auf die gut versteckten Nebengebühren der Anbieter offenbar aber, dass das Verrechnen von Zahlschein-Entgelten in der einen oder anderen Form immer noch auf der Tagesordnung steht.
Einmal mehr üben sich die Anbieter in Verschleierungstaktik. So heißt es bei T-Mobile oder UPC zwar, die Zahlscheingebühr sei abgeschafft. Gleichzeitig werden für die zusammen mit dem Zahlschein ausgelieferte Papierrechnung im Fall von T-Mobile und Telering 1,19 pro Rechnung verrechnet, bei UPC beläuft sich das Entgelt auf zwei Euro pro Rechnungsausstellung. A1 verrechnet Breitbandkunden 90 Cent, Mobilfunkkunden 2,50 Euro für die „Bearbeitung der Zahlung“, wie die Zahlscheingebühr mehr oder weniger elegant umschrieben wird.
Drei macht keinen Hehl daraus, dass man die endgültige Entscheidung des OGH abwarten will und kassiert zwei Euro pro Zahlschein-Rechnung. Ähnliches vermeldet auch Orange, das mit 3,20 Euro pro Rechnung den höchsten Betrag ansetzt. Wer bei Orange dennoch nicht auf das Zahlen per Erlagschein verzichten will, sollte beim Ausfüllen der Scheine besonders gut aufpassen. Für jeden falsch ausgefüllten Erlagschein fallen zusätzlich 3,50 an, was die Nebengebühren in so einem Fall auf 6,20 für eine Erlagscheinrechnung anwachsen lässt.
AK zählt 57 versteckte Nebenkostenarten
Die Vielzahl an versteckten Nebengebühren im Telekommunikationsbereich sind Konsumentenschützern schon lange ein Dorn im Auge. Laut einer AK-Studie aus dem Vorjahr konnten bei den sieben Mobilfunkanbietern 57 unterschiedliche Nebenkostenarten aufgespürt werden. Die AK rät Konsumenten folglich, nicht nur auf den groß beworbenen Tarif zu achten, sondern auch die anfallenden Zusatzkosten bei der Anmeldung zu berücksichtigen. Für mehr Transparenz könnte in Zukunft das überarbeitete Telekomgesetz sorgen, dass die Anbieter zu einer transparenteren Auflistung von wesentlichen Vertragsinhalten zwingen könnte.
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Service/SIM-Pauschale
T-Mobile - 20 Euro
Drei - 20 Euro
A1 - 19,90 Euro
Orange - 19,90 Euro*
Telering - 19,90 Euro
*nur Telefontarife
Zahlscheingebühr bzw. Entgelt für Papierrechnung:
Orange - 3,20 Euro
A1 - 2,50 Euro
(Mobilfunkkunden)
Drei - 2 Euro
T-Mobile - 1,19 Euro
Telering - 1,19 Euro
A1 - 90 Cent (Breitbandkunden)