US-Richter verbietet Google und Oracle das Googeln
Die Vorverhandlungen für das Verfahren Oracle gegen Google kommen zum Ende. Nachdem Oracle bereits die eindrucksvolle Schadenersatzforderung in der Höhe von 9,3 Milliarden US-Dollar vorgelegt hat, geht es nun nur mehr um Details. So wird nun um jene Zeit gestritten, die den Anwälten gewährt wird, um ihren Fall darzulegen. Während sich Oracle mehr Zeit für seine Zeugenbefragungen wünscht, will es Google kurz und knapp halten - wohl auch, weil man das Ausmaß des Falls deutlich kleiner sieht als Oracle. Google bestreitet, all jene 37 Java-APIs, die in der Klage angeführt werden, im Android-Code verwendet zu haben.
Privatsphäre der Geschworenen zählt
Kurioses Detail: William Alsup, der zuständige Richter, forderte die beiden Technologie-Konzerne dazu auf, die Privatsphäre der Geschworenen zu respektieren. Daher haben sowohl Oracle und Google bei der Auswahl der Geschworenen darauf verzichtet, die Hintergründe der Kandidaten online zu recherchieren. Weder Social Media noch Google sollten auf Bitte des Richters verwendet werden.
"Die Jury ist kein Fantasy-Team, das von Beratern zusammengestellt wird, sondern gute Bürger aus dem Bezirk, die ihrem Land dienen wollen und dazu bereit sind, über einen Streit aus kommerziellen Gründen zu entscheiden, den die beiden Parteien nicht selbst lösen können. Ihre Privatsphäre zählt", heißt es in einem Brief des Richters. Im Gegenzug will Alsup den Anwälten von Oracle und Google mehr Zeit für die Befragung der möglichen Geschworenen einräumen.
Internet-Recherche erwartet
Die Recherche von Kandidaten für die Jury ist gängige Praxis in den USA und wird oftmals sogar vorausgesetzt. So entschied das oberste Gericht von Missouri 2010, dass Anwälte dazu verpflichtet sind, derartige Online-Recherche zu betreiben, da sie im Interesse ihrer Klienten handeln müssen. Früher verließ man sich vor allem auf die persönliche Befragung der Kandidaten im Rahmen des Verfahrens. Das Verfahren zwischen Google und Oracle soll am 9. Mai beginnen.