VKI: Erfolgreiche Klage gegen Tiroler Maskenhersteller
Nachdem der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums Klage gegen das in Kitzbühel ansässige Unternehmen KitzVenture GmbH eingebracht hatte, ist es nun vor Gericht zu einem rechtskräftigen Unterlassungsvergleich gekommen. Das Unternehmen hatte bis vor Kurzem auf der Website mundschutzmasken24.com Desinfektionsmittel und MNS-Masken angeboten, die Produkte aber nur mangelhaft beschrieben, teilte der VKI am Montag mit. Die futurezone hat berichtet.
KitzVenture habe auf der Website MNS-Masken und Desinfektionsmittel vor einer großen Coronaviren-Grafik mit dem Versprechen angeboten: „Wir können trotz Corona-Virus-Krise liefern“. Die MSN-Masken waren folgendermaßen beschrieben: „... zur Vorbeugung von Tröpfchen- und Schmierinfektionen aller Art, wie Bakterien und Viren“. Abgebildet waren dabei herkömmliche MNS-Masken. Nach Experteneinschätzung bieten MNS-Masken dem Träger aber nur geringfügigen bis keinen Schutz vor einer Übertragung des Coronavirus, so der VKI. Darauf sei nicht ausreichend hingewiesen worden.
Unzulängliche Informationen
Zudem wurde ein „Desinfektionswasser“ angeboten. Dieses eignete sich laut Angebot „hervorragend für die Haut um Keime zu reduzieren“. Dabei sei weder die Wirkung gegen Viren klargestellt noch auf die Inhaltsstoffe des Produktes eingegangen worden, so der VKI. Genau diese Informationen seien aber wesentlich für die Verbraucher, denn um gegen SARS-CoV-2 zu wirken, müsse ein Desinfektionsmittel zumindest als „begrenzt viruzid“ klassifiziert sein.
Außerdem hatte der VKI KitzVenture bei den Angeboten von Desinfektionsmitteln Wucher vorgeworfen. KitzVenture verpflichtete sich in dem Vergleich auch, es zu unterlassen, für Waren - unter Ausnutzung von pandemiebedingten Lieferengpässen - Preise zu verlangen, die im Vergleich zu deren tatsächlichen Wert in einem auffallenden Missverhältnis stehen. Diese Unterlassungserklärung beinhalte insbesondere, keine Handdesinfektionsmittel mehr zu Preisen anzubieten, die den Marktpreis um mehr als das Vierfache überschreiten, teilte der VKI mit.