Wertanpassung: Auch T-Mobile erhöht Tarife
Die Tarife von zahlreichen T-Mobile-Kunden werden ab dem 1. April wieder teurer. Der Mobilfunker führt eine sogenannte Wertanpassung auf Basis des österreichischen Verbraucherpreisindexes (VPI) durch. Das bedeutet, dass die Tarife von T-Mobile- und Telering-Kunden um 1,7 Prozent angehoben werden. Betroffen sind aber lediglich jene Kunden, die eine entsprechende Klausel in ihrem Vertrag haben. Diese werden in den nächsten Tagen von T-Mobile benachrichtigt. Ein Sonderkündigungsrecht steht dem Kunden in diesem Fall nicht zu.
Auch bei Drei
Nicht betroffen von der Wertanpassung seien zudem Vertragskunden ohne Klausel, Wertkartenkunden, Verbindungsentgelte sowie die Preise für Zusatzpakete und andere Spesen. Vergangene Woche kündigte bereits Drei die Anpassung der Grundentgelte auf Basis der gleichen Klausel an. Der Mobilfunker hob die Preise jedoch um 3,69 Prozent an, nachdem man im Vorjahr auf eine Preisanpassung verzichtete.
Drei betonte, dass man von dieser Klausel lediglich Gebrauch mache, wenn der VPI seit der letzten Erhöhung um mindestens drei Prozent ansteige. Das war dieses Jahr erstmals der Fall, nachdem der VPI in den Jahren 2014 und 2013 zusammengerechnet 3,69 Prozent betrug.
A1 verzichtet
A1 verfährt ähnlich. In den AGB ist festgeschrieben, dass eine Anpassung erfolgen kann, wenn der VPI in den letzten zwei Jahren um zumindest zwei Prozent angestiegen ist. Obwohl diese Bedingung erfüllt ist, hat der Mobilfunker derzeit keine Pläne, die Preise anzuheben. Das bestätigte ein A1-Sprecher der futurezone.
In der A1-Klausel ist zudem festgeschrieben, dass der Mobilfunker bei einem gestiegenen VPI die Preise anheben darf, im Gegenzug bei einem sinkenden VPI aber auch die Tarife senken muss. Laut Statistik Austria war das in den letzten 15 Jahren jedoch nie der Fall.
Die 2012 eingeführte Wertsicherung findet sich in den Verträgen aller großer Mobilfunker. Die Regelung soll den Mobilfunkern mehr Spielraum bei der Preisgestaltung geben und steigende Kosten beim Netzausbau abdecken.
Kritik von Konsumentenschützern
Die Konsumentenschützer sehen diese Klauseln jedoch kritisch. "Grundsätzlich unterläuft man damit die Spielregeln des Telekommunikationsgesetzes, weil man den Kunden nur einmal fragen muss und nicht bei jeder Erhöhung", so Daniela Zimmer, Konsumentenschützerin der Arbeiterkammer Wien. Auch ein Sonderkündigungsrecht, das üblicherweise bei einer Verschlechterung der Vertragsbedingungen eingeräumt werden muss, gibt es hier nicht. Bislang kam die Klausel drei Mal vor Gericht, zwei Mal ging die Entscheidung zugunsten der Anbieter aus, ein Mal für die Konsumentenschützer.
So sah das Oberlandesgericht Wien beispielsweise die Indexanpassung bei Drei in einer Entscheidung 2013 als rechtlich zulässig an. Dabei bezog man sich jedoch auf Schwankungen von mehr als drei Prozent, die dem Konsumenten sowohl in der Form von Preissteigerungen als auch Senkungen weitergegeben werden dürfen. Der VKI legte Berufung ein und brachte den Fall vor den Obersten Gerichtshof. Dieser gab die Frage im April 2014 an den EuGH weiter, eine Entscheidung steht noch aus. Laut Zimmer sei aber bald mit einer Antwort zu rechnen.