Netzpolitik

Arbeitgeber darf private Chat-Nachrichten mitlesen

Ein überraschendes Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sorgt für Diskussionen. In diesem, am Dienstag veröffentlichten Urteil, kommt das Gericht zum Schluss, dass das Mitlesen, Protokollieren sowie die Auswertung von privaten Chatnachrichten durch den Arbeitgeber am Arbeitsplatz zulässig ist. Die Beschwerde eines rumänischen Angestellten wurde abgeschmettert, der bereits 2007 gekündigt worden war, weil er in seiner Arbeitszeit auch private Nachrichten über den Yahoo Messenger schrieb.

WhatsApp und E-Mails mitlesen?

Für Aufsehen sorgt das Urteil vor allem deswegen, weil das Gericht explizit kein Problem darin sieht, dass der Arbeitgeber die privaten Nachrichten mitlas und auswertete. Der Angestellte habe gewusst, dass die private Nutzung von Messaging-Diensten nicht erlaubt gewesen sei - das Mitlesen der Nachrichten sei bei einem Routine-Einstieg des Arbeitgebers in den Firmen-Yahoo-Account erfolgt, über den einige Nachrichten auch privat versendet wurden.

In weiterer Folge wurden aber auch die Chatnachrichten des Angestellten, die dieser über seinen privaten Account versendete, ausgewertet. Als Kündigungsgrund wurden dem Betroffenen 45 Seiten von Chat-Transkriptionen mit dessen Verlobten vorgelegt, was der Rumäne als Verletzung seiner Privatsphäre ansah und dagegen klagte. Die europäische Menschenrechts-Instanz gab ihm allerdings nicht recht.

Datenschützer kritisieren das Urteil als Blanko-Scheck für Unternehmen, künftig sämtliche privaten Nachrichten und E-Mails durchstöbern zu dürfen. Angesichts dessen, dass private und berufliche Kommunikation während und außerhalb der Arbeitszeiten sich immer mehr vermischen, sei dies eine beunruhigendes Signal.

Klicken Sie hier für die Newsletteranmeldung

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!