Drohnenführerschein wird in Österreich Pflicht
Drohnen zu fliegen wird immer beliebter, aus privaten wie aus beruflichen Gründen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür sind bisher nicht ganz einfach zu durchschauen. In Zukunft sollen die rechtlichen Bestimmungen einfacher werden, dafür müssen Piloten einen eigenen Drohnenführerschein mit sich führen. Dieser wird in der gesamten EU gültig sein.
Online-Test
"Wie einen Autoführerschein kann man sich das nicht vorstellen, es wird eher ein Führerschein light", meint Valerie Hackl, Geschäftsführerin der Austro Control, bei der Präsentation der Pläne am Montag. Interessenten müssen einen Online-Test auf dronespace.at mit 30 Fragen absolvieren und erhalten dann die Lizenz zum Drohnenfliegen, die sie entweder ausdrucken oder als PDF abspeichern können. Der Drohnenführerschein kann als PDF auch am Smartphone vorgewiesen werden. Er ist fünf Jahre lang gültig. Für die Ausstellung ist eine Gebühr von 28 Euro fällig, das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Notwendig sein wird der Drohnenführerschein für den Betrieb von allen Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind, und leichter als 25 Kilogramm. Die Kategorie wird künftig als "Open" bezeichnet. Wichtig: Ist die Drohne leichter als 250 Gramm, besitzt aber eine Kamera, muss ebenfalls ein Drohnenführerschein vorgewiesen werden. Für Drohnen, die schwerer als 25 Kilogramm sind (Kategorien "Specific" und "Certified"), benötigen Piloten eine tiefergehende Ausbildung.
Potenzial nutzen
"Das Interesse an der unbemannten Luftfahrt ist groß und wir wollen ihr Potenzial nutzen", meint Magnus Brunner, Staatssekretär im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Seit 2015 habe sich die Anzahl der von der Austro Control bewilligten Drohnen von 410 auf 2680 Stück im Jahr 2019 mehr als versechsfacht. Alleine im ersten Halbjahr 2020 gab es 1289 weitere Bewilligungen.Diese Betriebsbewilligungen waren bisher mit einem finanziellen Aufwand von rund 330 Euro verbunden. Mit dem Drohnenführerschein fallen diese Kosten weg. "Drohnen zu fliegen wird einfacher, günstiger und sicherer als bisher", meint Hackl. "Wir wollen damit ein Bewusstsein dafür schaffen, was man mit Drohnen tun darf und was man unterlassen muss."
Prüfungsbeispiel
Beispiel einer Prüfungsaufgabe für den Drohnenführerschein: Welche Aussage zum Flug über einer Menschenansammlung ist richtig?
- Der Flug über Menschenansammlungen ist erlaubt, wenn die Flughöhe mindestens 120 Meter beträgt.
- Der Flug über Menschenansammlungen ist erlaubt, wenn zuvor die Einwilligung der Personen vorliegt.
- Der Flug über Menschenansammlungen ist erlaubt, wenn die Personen an dem Einsatz unbeteiligt sind.
- Der Flug über Menschenansammlungen ist in der Kategorie "Open" verboten.
Richtig ist die letzte Antwort
Gültig ab 31. Dezember
Grundlage für die Neuregelung ist die EU-Verordnung 2019/947, mit der die unterschiedlichen Drohnengesetze der Mitgliedsländer vereinheitlicht werden. Sie sollte eigentlich schon im Juli 2020 in Kraft treten, wegen der Corona-Krise wurde das Datum aber auf 31.12.2020 verschoben. Den Drohnenführerschein soll man bereits zuvor beziehen können. Schließlich sollen zu Weihnachten 2020 Drohnen verschenkt und im neuen Jahr sofort ausprobiert werden können.
"Die Anwendungsgebiete für Drohnen werden immer zahlreicher", sagt Brunner. "Neben am Anfertigen von Film- und Fotoaufnahmen werden sie etwa immer öfter in der Land- und Forstwirtschaft, in der Industrie oder für die Vermessung eingesetzt." Erst vor wenigen Tagen haben die Wirtschaftskammer und die Unternehmensallianz Airlabs Austria angekündigt, Testgebiete für Drohnenflüge zu schaffen, um heimischen Unternehmen den Einstieg in das Drohnengeschäft zu erleichtern.