Facebook-Klage von Max Schrems könnte vor EuGH landen
Anfang Juli hat das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen die Sammelklage von Max Schrems gegen Facebook abgewiesen. „Nicht zuständig“ fühlt sich das Gericht für den Inhalt der Klage, bei der es um Datenschutz-Vergehen des sozialen Netzwerks geht. Die futurezone hat dies in einem Kommentar bereits ausführlichst kritisiert. Am Dienstag brachte Schrems, der derzeit an der Uni Wien sein Doktorat macht, gemeinsam mit seinem Anwalt einen Rekurs ein. Diesen veröffentlichte er nun auf europe-v-facebook.org (PDF) zusammen mit dem Beschluss der Richterin (PDF) und dem Protokoll des Prozessauftaktes im April (PDF).
Medienfrage an den EuGH
Der Rekurs beinhaltet auch einen Antrag auf Einholung einer Vorabentscheidung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Geklärt haben will Schrems hier unter anderem die Frage, ob die Steigerung der Bekanntheit des Klägers durch Medienberichterstattung zum Verfahren die Verbrauchereigenschaft als Nutzer nachträglich ausschließt. Denn wie bereits berichtet, argumentierte die Richterin in ihrem Beschluss folgendermaßen: „Der Kläger nutzt das enorme, weltweite Medieninteresse an seinem Vorgehen gegen die Beklagte mittlerweile auch beruflich.“
Auch den Vorwurf, dass er kein Verbraucher sei, versucht der Jus-Student nun abzuschmettern. Schrems betonte in dem Rekurs, dass er als Verbraucher einen Vertrag mit Facebook abgeschlossen habe und dass es bei der Klage um sein privates Profil gehe und nicht seine öffentliche Facebook-Seite „evf“. Facebook sehe für öffentliche Facebook-Seiten gesonderte Vertragsbedingungen vor.
„Wären Facebook-Seiten nicht rechtlich getrennt, wäre auch das wirtschaftliche Konzept der Beklagten hinter diesen Seiten massiv gestört, da andernfalls nicht mehr die Unternehmen, sondern deren Seiten-Manager „Eigentümer“ der Facebook-Seiten wären. Die Facebook-Seite von „BMW“ wäre dann z.B. Eigentum des Marketing-Mitarbeiters mit privatem Facebook-Account, der diese Seite betreut“, heißt es im Rekurs. Wenn man das etwa auf die futurezone umlegen würde, würde es bedeuten, dass jeder Mitarbeiter, der die futurezone-Seite auf Facebook betreut (also alle Redakteure), Facebook „beruflich nutzen“ und defakto keine Verbraucher mehr seien.
Safe Harbor und der EuGH
Dem EuGH vorgelegt werden soll für den Fall, dass das Rekursgericht Zweifel an der Frage der Zulässigkeit der Klage haben sollte, auch noch weitere Fragen. Falls das Gericht die Fragen an den EuGH weiterreichen sollte, wäre das bereits das zweite Mal für Schrems. Mit Spannung wird nämlich auch eine Entscheidung des EuGH in der Causa „Ist Safe Harbor noch sicher?“ erwartet. Schrems hat nämlich auch noch eine Klage gegen Facebook in Irland eingereicht, die vom irischen High Court wegen Untätigkeit der irischen Datenschutzbehörde an den EuGH verwiesen wurde.
Die Entscheidung betrifft die Frage, inwieweit europäische Tochterfirmen von Konzernen wie Facebook und Google die EU-Grundrechtecharta zum Schutz personenbezogener Daten beachten müssen. Diese Unternehmen nehmen am Safe Harbor-Abkommen teil, das die Weitergabe persönlicher Daten von europäischen an amerikanische Unternehmen regelt. US-Firmen können sich beim Handelsministerium registrieren lassen und müssen sich dann verpflichten, bestimmte Prinzipien beim Datenschutz einzuhalten.
Die Anwälte von Schrems argumentierten vor dem EuGH, dass Daten von europäischen Bürgern nach EU-Recht nur dann ins Ausland transferiert werden dürfen, wenn dort ein „angemessenen Schutzniveau“ garantiert wird. Dieses sei laut Schrems seit Bekanntwerden des NSA-Skandals rund um das Überwachungsprogramm PRISM nicht mehr gegeben. Die Entscheidung wurde mit Spannung für Juni erwartet, aber vertagt.
Eine Anfrage der futurezone beim EuGH bezüglich eines neuen Termins ergab folgende Informationen: „In der Rechtssache haben wir noch keinen neuen Termin für die Verlesung der Schlussanträge. Wir verfügen leider über keinerlei Hinweise, ob die Schlussanträge noch vor der Sommerpause kommen werden.“ Das war wohl wie es aussieht nicht der Fall.