Netzpolitik

Großbritannien: Privatkopie und damit iTunes illegal

Paukenschlag in Großbritannien. Wie von vielen bereits befürchtet, kippte der britische High Court die von der Regierung im Jahr 2014 eingeführten Ausnahmeregelungen, dass für Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Werken keine Zusatzvergütung anfällt. Ab sofort darf legalerweise also wieder kein digitales Backup von erworbenen Medien, wie Musik oder Filmen, angefertigt werden.

iTunes nicht gesetzeskonform

In der Praxis heißt das, dass auch Unternehmen wie Google oder Apple Regressforderungen durch die Musikindustrie drohen könnten, da das Importieren und somit das Anfertigen einer Privatkopie von CDs beispielsweise eine Standardfunktion von iTunes ist. Generell ist das Kopieren von gekaufter Musik auf Smartphones, MP3-Player oder sonstige Geräte in Großbritannien damit wieder ungesetzlich. Das Intellectual Property Office, der verlängerte Arm der Regierung zu allen Fragen hinsichtlich Patenten und geistigen Eigentums, hatte den Feldzug der Musikindustrie gegen die Privatkopie schon vor dem Urteil kritisiert.

Wie es nun konkret weitergeht - also ob praktisch alle Bürger Großbritanniens sich quasi strafbar machen, wenn sie gekaufte Musik auf ihr Handy übertragen - oder die Regierung der Musikindustrie mit neuen Vergütungsmodellen für Privatkopien entgegenkommen muss, steht derzeit noch in den Sternen. Auch bleibt abzuwarten, ob etwa Apple die Ripping-Funktion in iTunes für britische Bürger deaktivieren muss.

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