Netzpolitik

Kärnten will Vorratsdatenspeicherung kippen

Die FPK-geführte Kärntner Landesregierung wird die Vorratsdatenspeicherung vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bringen. Noch diese Woche werde der Regierungsbeschluss gefasst, kündigte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache am Dienstag in einer Pressekonferenz an. Er habe dies mit seinen Kärntner Parteifreunden sichergestellt. Als Grund für die Anfechtung nannte Strache: „Es kann und darf nicht sein, dass die Bürgerrechte mit Füßen getreten werden."

Eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde der drei Oppositionsparteien FPÖ, Grüne und BZÖ auf Initiative des AK Vorrat war im Sommer

, nachdem die FPÖ ohne Angaben von Gründen absprang. Bereits damals hieß es seitens der Freiheitlichen, dass überlegt werde, über die Kärntner Landesregierung eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung einzubringen. Bundesländer haben in Österreich das Recht, Bundesgesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen. Auch bei einer gemeinsamen Beschwerde der drei Oppositionsparteien wäre eine solche Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof verpflichtend gewesen.

Protestaktionen
Der AK Vorrat bereitet nun gemeinsam mit den Grünen eine Individualbeschwerde vor dem Verfassungsgericht vor. Details dazu sollen am Freitag präsentiert werden. Am Samstag, den 31. März, finden in Wien, Linz, Salzburg und Innsbruck Protestaktionen gegen die Vorratsdatenspeicherung statt.

Die Vorratsdatenspeicherung tritt mit 1. April in Kraft, sie beruht auf einer EU-Richtlinie zur Terrorbekämpfung. Kommunikationsbetreiber müssen künftig die Daten aller Kommunikationsvorgänge - von Telefon, Handy, E-Mail und Internet - für sechs Monate für die Ermittlungsbehörden speichern.

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