Maurer-Prozess wegen "Zettel von Willi" vertagt
Am Freitag wurde der Strafprozess gegen die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer fortgesetzt. Hintergrund ist, dass ihr der Betreiber eines Bierlokals üble Nachrede und Kreditschädigung vorwirft. Der Prozess war im September 2019 vertagt worden, nachdem einige Zeugen nicht erschienen sind.
Für Aufsehen sorgte am Freitag ein Zettel, den der Kläger dabei hatte. Darauf ist angeblich ein Geständnis eines Bekannten, die obszönen Nachrichten an Maurer geschrieben zu haben.
Den Zettel habe der Wirt in seinem Postkasten gefunden. Der Bekannte – „Willi“ – sei angeblich öfters im Lokal gewesen. Wissen tut der Wirt über den Bekannten aber recht wenig, auch sein Nachname sei ihm unbekannt. Das macht den Richter stutzig. Warum Willi nicht selbst erschienen sei, weiß der Wirt nicht: „Mir reicht in erster Linie der Zettel.“ Dem Anwalt des Klägers war das alles neu.
Nachdem auch Maurers Anwältin den Wirten zu dem Zettel kurz befragte, entschied sich der Richter für eine Vertagung. Innerhalb einer Woche müssen die Daten von "Willi" auftauchen, damit er vernommen werden kann.
Zeugen ohne Erinnerung
Zuvor waren mehrere Zeugen des Klägers befragt worden, die sich aber alle an wenig erinnern konnten. So wurde ein Gast des Bierlokals aufgerufen. Er sollte Auskunft über die Umstände in den Räumlichkeiten geben, etwa ob sich in dem Lokal ein Laptop oder Computer befand. An viel kann er sich laut eigenen Angaben aber nicht mehr erinnern.
Eine andere Zeugin war vor 3 Jahren dort. Sie könne sich nicht erinnern, wie es dort aussah und ebenfalls nicht, ob dort ein Computer stand. Auch andere Erinnerungen habe sie nicht. Der Anwalt des Klägers fragt nach dem Aussehen des Lokals, auch dazu kann sie keine Angaben machen. Dann die Frage, warum sie überhaupt als Zeugin geladen wurde – „Ich weiß es nicht“. Sie kenne ihn nur von Zeitungsberichten.
Der nächste Zeuge fragte sich, warum er eigentlich geladen wurde. Er habe schon am Telefon gesagt, dass er nichts dazu zu sagen hat: „Lang ist es her.“ Personen an einem Computer habe er nie gesehen.
Ein weiterer Zeuge des Klägers ist gar nicht erschienen, er bekommt eine Ordnungsstrafe. Der angebliche Systemadministrator des Lokalbetreibers konnte nicht vernommen werden, da er krank sei. Erreichen konnte ihn das Gericht gar nicht, Krankenbestätigung gibt es ebenfalls keine.
Hintergrund
Der Hintergrund: Maurer veröffentlichte am 30. Mai 2018 via Twitter eine beleidigende private Facebook-Nachricht, die sie tags zuvor vom Account des Bierwirten bekommen hatte. Sie habe diese Nachricht „nicht so stehen lassen“ wollen, rechtfertigte sich Maurer dazu vor Richter Hartwig Handsur bei der Verhandlung im September 2019. Der Inhalt war grob obszön, außerdem sei sie wenige Stunden vor Erhalt der Nachricht an dem Lokal vorbeigegangen und von dem draußen stehenden Betreiber und 2 anderen Männern „blöd angeredet“ worden.
Ähnliches sei in der Vergangenheit öfters passiert, sie habe am Weg zur Arbeit täglich das Lokal passiert. „Es ist dort so, dass man angestarrt wird als Frau, angepöbelt wird“, berichtete Maurer. Weil sie keine rechtliche Möglichkeit sah, gegen die obszönen Anzüglichkeiten vorzugehen, habe sie diese publik gemacht. Der Bierwirt, vertreten von Adrian E. Hollaender, behauptete, die Nachrichten seien von einem in seinem Lokal stehenden Computer, aber nicht von ihm selbst verfasst worden, und klagte.
Urteil aufgehoben
Das erste Verfahren fand bereits im Oktober 2018 statt und endete zumindest im Vorwurf der üblen Nachrede mit einem Schuldspruch. Das erstinstanzliche Urteil wurde im März 2019 allerdings vom Wiener Oberlandesgericht aufgehoben und eine Wiederholung angeordnet.
Danach rief Maurer eine Crowdfunding-Initiative für im Internet belästigte Menschen ins Leben. Erst vor einer Woche präsentierte die Regierung das neue Maßnahmenpaket gegen Hass im Netz.