Netzpolitik

Staatsanwältin verteidigt Vorgehen gegen Swartz

Ihr Vorgehen sei angemessen gewesen, teilte Staatsanwältin Carmen Ortiz am Mittwochabend mit. „Ich weiß, dass ich kaum etwas sagen kann, um die Wut derjenigen zu lindern, die meinen, das Verfahren gegen Swartz sei unnötig gewesen und habe in irgendeiner Weise zu dem tragischen Ende seines Lebens geführt“, schrieb sie.

Suizid
Der 26-Jährige Swartz hatte sich am Freitag selbst getötetn. Am 1. April sollte gegen ihn ein Verfahren wegen Online-Kriminalität beginnen. Swartz hatte über das Netzwerk des renommierten Massachusetts Institute of Technology eine wissenschaftliche Datenbank angezapft und im großen Stil Dokumente heruntergeladen. Ihm hätte deswegen eine Höchststrafe von mehreren Jahrzehnten im Gefängnis und eine hohe Geldstrafe gedroht.

Sechs Monate gefordert
Staatsanwältin Ortiz gab nun an, die Staatsanwaltschaft habe nie das Höchstmaß gefordert. Sie habe dem Richter in dem Fall eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten empfehlen wollen. Dabei habe die Staatsanwaltschaft berücksichtigt, dass Swartz aus seinem Hack keinen persönlichen finanziellen Vorteil ziehen wollte. Der Deal sei jedoch gescheitert. Die Familie von Swartz hatte die Behörden scharf kritisiert und ihnen eine Mitschuld am Tod ihres Sohnes gegeben.

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