Netzpolitik

Verbraucherschützer lehnen EU-PrivacyShield ab

„Das Abkommen darf europäisches Datenschutzrecht nicht unterlaufen“, forderte der Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), Klaus Müller, in Berlin. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sprach dagegen von erheblichen Fortschritten. Für eine abschließende Bewertung sei es noch zu früh.

Privacy Shield statt Safe Harbor

Im Februar hatten sich die USA und die EU auf eine Reform geeinigt, nachdem der Europäische Gerichtshof das 15 Jahre alte Regelwerk „Safe Harbor“ zum Datenschutz für ungültig erklärt hatte. Über 4000 Firmen wie Google oder IBM beriefen sich bislang auf „Safe Harbor“ beim Umgang mit den Daten ihrer Kunden. Die Richter begründeten ihr Urteil unter anderem mit der massenhaften Ausspähung europäischer Internetnutzer durch US-Geheimdienste. „Safe Harbour“ soll nun durch „Privacy Shield“ ersetzt werden.

Der vzbv kritisiert, Privacy Shield basiere nicht auf Gesetzen, sondern nur auf Zusagen in Briefen der US-Regierung. Zudem seien die geplanten Schiedsgerichtsverfahren für europäische Verbraucher schwierig, denn ihre Klagen würden in
den USA auf englisch nach US-Regeln verhandelt. Zudem sei mit erheblichen Anwaltskosten zu rechnen.

Warnung vor Klagen

Der vzbv warnte, mehrere Organisationen hätten bereits Klagen gegen „Privacy Shield“ angekündigt, sollte der Entwurf in
Kraft treten. „Unternehmen und Verbraucher müssten sich dann auf eine mehrjährige Rechtsunsicherheit einstellen.“ Darauf wies auch bereits der Datenschutzaktivist Max Schrems hin, dessen Klage vor dem EuGH die „Safe Harbour“-Vereinbarung zu Fall brachte.

Man versuche mit einigen Behübschungen das illegale „Safe Harbour“-System wiederzubeleben, kritisiert Schrems. Die grundsätzlichten Probleme der Massenüberwachung und der Nonexistenz des US-Datenschutzes seien aber nicht gelöst. "Es ist eine Schande, dass die EU nicht die Chance genutzt hat, um eine stabile Lösung für Nutzer und Wirtschaft zu finden". Für Schrems ist der weitere Weg der Vereinbarung bereits vorgezeichnet: "Sie wird wieder vor dem Gericht in Luxemburg landen."

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