Netzpolitik

Vorratsdaten: "Sicherheit steht nicht über Datenschutz"

„Der EuGH hat bestätigt, dass Sicherheit kein Superrecht ist, das über dem Grundrecht auf Datenschutz steht. Das Urteil ist ein Sieg für die EU-Bürger und die EU-Grundrechtecharta“, sagt die Justizkommissarin Viviane Reding am Dienstag in Brüssel zum EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung. Diese wurde wie berichtet überraschenderweise zur Gänze gekippt.

Reding steht damit auf der Seite jener, die Bürgerrechte nicht unter dem Deckmantel des Kampfs gegen den Terrorismus opfern möchten. Auf der anderen Seite steht die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, die seit 2011 eine neue Umsetzung der Richtlinie verspricht, die niemals gekommen ist: „Die EU-Kommission wird das Urteil und seine Folgen genau analysieren.“ Sie muss anerkennen, dass die Richtlinie auf EU-Ebene für nichtig erklärt wurde.

"Steiniger Weg für Überwachungsbefürworter"

Für die EU-Kommission wird es nun zudem äußerst schwierig, neue Regeln für eine Vorratsdatenspeicherung in Europa zu etablieren. Sie müsste zunächst einen neuen Entwurf vorlegen, der sodann die Hürden im Parlament und im Ministerrat zu nehmen hätte. „Das wird ein steiniger Weg für Überwachungsbefürworter. Durch den NSA-Skandal sind die EU-Bürger nämlich sensibilisiert“, sagt Albert Steinhauser, Nationalratsabgeordneter der Grünen, gegenüber der futurezone. "Die Wahlen zum Europaparlament sind eine wichtige Messlatte, wie in Zukunft mit Datenschutz, Überwachungsmaßnahmen und dem Internet als Ressource für unsere Gesellschaft umgegangen wird", so der AK Vorrat.

Steinhauser will in Österreich unterdessen einen Antrag für ein Gesetzgebungsverfahren zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung stellen. „Jetzt gibt es keinen Zwang zur Umsetzung der EU-Richtlinie mehr und der Justizausschuss hat die Regierung bereits zur Umsetzung des EuGH-Urteils aufgefordert“, sagt Steinhauser.

Die österreichische Bundesregierung will nun aber erst einmal abwarten und das Urteil wie Malmström ausführlich analysieren. „Klar ist, dass die polizeiliche Arbeit ohne Vorratsdatenspeicherung nicht einfacher wird“, sagt Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP). Österreich habe die Richtlinie bereits „sehr maßhaltend“ umgesetzt, sodass die Kritikpunkte des EuGH die österreichische Umsetzung nicht betreffen müssen.

Österreich hatte tragende Rolle

Tatsache ist aber, dass das EuGH-Urteil neben Irland unter anderem auf Anstoß von Österreich erfolgt ist. 11.139 Österreicher haben gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt und eine Verfassungsbeschwerde eingebracht. Der EuGH hat mit seinem Urteil jetzt die Grundlage dafür gelegt, dass die Vorratsdatenspeicherung in Österreich mit hoher Wahrscheinlichkeit abgeschafft wird. Der Verfassungsgerichtshof hatte den Stein ins Rollen gebracht und den EuGH vor seinem finalen Urteil um seine Meinung gefragt.

„Wir rechnen mit einer baldigen Aufhebung der heimischen Vorratsdatenspeicherung und wünschen uns dazu eine offene Verhandlung“, sagt Andreas Krisch vom AK Vorrat, der die Verfassungsbeschwerde initiiert hat. Der Verfassungsgerichtshof wird wohl innerhalb des nächsten halben Jahres ein Urteil fällen, davon gehen Juristen aus. Diese sind auch der Meinung, dass dem Verfassungsgerichtshof gar nichts anderes übrig bleiben wird, als die Umsetzung in Österreich für grundrechtswidrig zu erklären.

"Von Anfang an rechtswidrig"

„Auch wenn wir eine maßvolle Umsetzung in Österreich haben, selbst diese war von Anfang an grundrechtswidrig“, so Krisch zur futurezone. „Außerdem gibt es Zahlen aus Österreich, die auch in das EuGH-Verfahren eingeflossen sind, aus denen ersichtlich ist, dass die Vorratsdatenspeicherung für relativ geringe Delikte wie Diebstahl oder Stalking eingesetzt wird. Da sind wir weit entfernt von schweren Straftaten. Eine Verhältnismäßigkeit, dass die Daten von acht Millionen Österreichern gespeichert werden, ist nicht gegeben“, sagt Krisch.

Das EuGH-Urteil würde allerdings eine ganz andere, wesentlich "mildere" Abart der Vorratsdatenspeicherung ermöglichen: Quick Freeze. „Es wäre denkbar, dass Provider auf richterliche Anordnung Betriebsdaten für einen bestimmten Zeitraum aufheben müssten“, so Krisch. Doch das stehe in Österreich nicht zur Debatte. „Der Verfassungsgerichtshof kann nur Entscheidungen zur aktuellen Rechtslage in Österreich treffen“, erklärt Krisch. In Deutschland könnte die Debatte darüber jetzt sehr wohl wieder aufflammen, denn dort ist sich die Bundesregierung nicht einig, wie es jetzt weitergehen soll. Mit so einem Urteil hat dort scheinbar keiner gerechnet.

Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) sieht sich durch das EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung in ihrer „kritischen Haltung“ gegenüber der Richtlinie bestätigt. „Auch bei der Verbrechensbekämpfung muss der Schutz der Grundrechte und der Datenschutz gewährleistet sein“, meinte sie am Dienstag. Für Bures ist eine Rücknahme der Gesetze in Österreich „gut vorstellbar“.

"Meilenstein in der EU-Rechtssprechung"

Der Verband der Internet Service Provider Austria (ISPA) freut sich ebenfalls über einen „klaren Sieg der Internetwirtschaft“ und sieht sich in ihrer prinzipiellen Ablehnung dieser anlasslosen Pauschalüberwachung bestätigt. „Wir betrachten das Urteil als Meilenstein in der EU-Rechtsprechung und sind zuversichtlich, dass der Verfassungsgerichtshof umgehend handeln wird“, gibt sich ISPA-Generalsekretär Maximilian Schubert zuversichtlich, dass die Vorratsdatenspeicherung in Österreich bald nur noch ein "Treppenwitz der Telekom-Geschichte" ist.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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