Netzpolitik

Vorratsdatenspeicherung außer Kraft

Am Freitag erklärte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich für verfassungswidrig. Mit der Kundmachung der Aufhebung durch den Bundeskanzler, die am Montag erfolgte, ist die Vorratsdatenspeicherung – mit „Ablauf des Tages der Kundmachung“ – auch offiziell außer Kraft gesetzt.

Ab Dienstag dürfen keine Daten mehr gespeichert, vorhandene Vorratsdaten müssen bei den Telekom-Anbietern gelöscht werden. Behörden können dann nur mehr auf Daten zugreifen, die bei den Anbietern für Betriebszwecke vorhanden sind.

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