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Behörde zieht gefährliche Balkonkraftwerke aus dem Verkehr

Eine Drohne mit messerscharfen Rotorblättern, Balkon-Solaranlagen mit Interferenzen zu anderer Elektronik und aufgeblähte Akkus, die bald Feuer fangen könnten: Solche gefährlichen und illegalen Elektroprodukte sind in Deutschland zuletzt in deutlich größeren Mengen im Internet angeboten worden als zuvor. Wie die deutsche Bundesnetzagentur auf dpa-Anfrage mitteilte, wurden im ersten Halbjahr 2023 von 1.358 Artikel auf Online-Plattformen etwa 45 Mio. Stück sichergestellt.

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Im gesamten Vorjahr waren es 2.629 entfernte Angebote mit einer Stückzahl von rund 13 Mio. gewesen. Ein Grund für den Anstieg wurde nicht genannt. Die Zahlen schwanken Jahr für Jahr, 2021 wurden 1.936 Angebote mit einer Stückzahl von insgesamt 21 Mio. beseitigt. Die unterschiedlichen Werte gehen auch darauf zurück, dass in manchen Jahren Elektronikartikel auffallen, die in einer großen Stückzahl auf Lager liegen, und es in anderen Jahren Produkte sind mit nur relativ geringen Verkaufsvolumina.

Problem verbotener Produkte hat sich verschärft

„Mit der steigenden Bedeutung des Online-Handels hat sich auch das Problem verbotener Produkte verschärft“, sagt Tobias Alm, Marktüberwacher der Netzagentur. „Den Verbrauchern empfehlen wir, beim Online-Shopping wachsam zu sein und Angebote von sehr billigen Produkten kritisch zu prüfen.“ Der Preis sollte im Vergleich zu Konkurrenzprodukten plausibel sein. Häufig fehlt bei den Elektroartikeln das CE-Zeichen, mit dem der Hersteller erklärt, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Eine Garantie für die Sicherheit eines Produkts ist das Kennzeichen aber nicht.

Käufer*innen sollten misstrauisch werden, wenn dem Produkt keine deutschsprachige Bedienungsanleitung inklusive Nutzungs- und Warnhinweisen beigelegt ist. Ein weiterer Tipp ist, sich bei Verbraucherzentralen über den Verkäufer zu informieren.

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Ein Großteil der aus dem Verkehr gezogenen Produkte kommt aus China. Die Produkte entsprechen nicht den EU-Sicherheitsstandards, daher gelten sie als gefährlich und müssen vom Markt genommen werden. Im Internet sind sie aber trotzdem zu kaufen. Zu Testzwecken bestellt die Netzagentur selbst und überprüft die Ware. Bei Mängeln ordnet sie an, dass der Anbieter die Waren vom Markt nimmt und nicht mehr in Deutschland vertreibt.

Verletzungs- oder sogar Lebensgefahr

Bei vielen Produkten besteht nach Angaben der Behörde Verletzungs- oder sogar Lebensgefahr. Falsch verbaute Elektrogeräte können Stromschläge auslösen, Funksteckdosen werden zu heiß und entzünden sich, da der Überlastungsschutz fehlt. Funkkopfhörer und sogar LED-Scheinwerfer wiederum funken auf der falschen Frequenz und stören dadurch die Kommunikation von Polizei und Rettungsdiensten.

Unter den Geräten, die die Bundesnetzagentur vom Markt nimmt, sind auch unsichere Beauty-Bürsten und per se illegale Störsender. Diese Störsender werden auch „Jammer“ genannt. Sie werden beispielsweise dazu eingesetzt, um Spielautomaten zu manipulieren oder Autos zu stehlen. Mithilfe solcher Sender werden zum Beispiel Signale von Autofernbedienungen kopiert und GPS-Signale von Pkw unterbrochen.

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Auch der Zoll zieht immer wieder Bestellungen aus dem Ausland oder Urlaubsmitbringsel aus dem Verkehr - dies in Zusammenarbeit mit der Netzagentur. 2023 habe der Zoll im ersten Halbjahr 2.613 Meldungen über verdächtige Warensendungen gemacht, mit einer Stückzahl von 0,69 Millionen. Im gesamten Vorjahr waren es 4.765 Meldungen mit einer Stückzahl von 0,72 Millionen.

Handelsverband begrüßt Wegfall der 150-Euro-Freigrenze beim Zoll

Der Handelsverband Deutschland bewertet die große Menge an unsicheren Produkten aus China und anderen Staaten als inakzeptabel. Der Vize-Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stephan Tromp, weist darauf hin, dass die heimischen Handelsunternehmen viel Geld für die Einhaltung aller Gesetze und Regelungen ausgeben. Die chinesischen Anbieter hielten die hiesigen Sicherheits-, Umwelt- und Verbraucherschutzvorgaben nicht ein und verschafften sich „einen Preisvorteil, der auf Rechtsbrüchen fußt“. „Da kann von einem fairen Wettbewerb keine Rede mehr sein.“

„Der Markt braucht wirksame Leitplanken, die das Spielfeld markieren, in dem der Wettbewerb stattfindet“, sagt der Verbandsvertreter. Die Politik müsse mit aller Entschlossenheit für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen und die Gesetze und Verordnungen durchsetzen, forderte Tromp. Bisher täte die Politik zu wenig. Dass die EU den Wegfall der 150-Euro-Freigrenze am Zoll im Jahr 2028 anstrebe, sei zwar ein „Schritt zu mehr Fairness im Wettbewerb zwischen EU- und Nicht-EU-Händlern“, sagt Tromp. Es sei aber bedauerlich, dass diese Maßnahme erst in 5 Jahren greife.

Ein Sprecher des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland betont ebenfalls die Wichtigkeit, dass europäische Verkaufsvorschriften durchgesetzt werden, damit alle gleiche Wettbewerbsbedingungen haben. Er weist darauf hin, dass Handelsplattformen bereits viel leisteten, um die Sicherheit zu erhöhen. So haben sie eigene Systeme in Betrieb, mit denen nicht-rechtskonforme Produkte aus dem Angebot genommen werden.

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