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Ältere iPhone-Modelle dürfen in Deutschland nicht mehr verkauft werden

Das Verkaufsverbot betrifft die Modelle iPhone 7 und 8 sowie das iPhone X von 2017. Das Landgericht München hatte am 20. Dezember die Verletzung eines Qualcomm-Patents durch Apple festgestellt. Qualcomm bekam das Recht, ein Verkaufsverbot durchzusetzen, wenn der Chipkonzern die Sicherheitsleistung hinterlegt. Gemäß dem Urteil seien dafür als Sicherheit Wertpapiere im Wert von 1,34 Mrd. Euro hinterlegt worden, teilte Qualcomm am Donnerstag mit.

Streit über die Auslegung

Die Unternehmen zeigten allerdings unterschiedliche Auffassungen über das Ausmaß des Verkaufsverbots. Apple teilte mit, dass lediglich in den 15 deutschen Apple Stores das iPhone 7 und das iPhone 8 nicht mehr verkauft werden sollen. Das iPhone X hatte Apple in seinem Angebot bereits selbst durch das XS ersetzt.

Über Mobilfunk-Betreiber und andere Händler würden weiterhin alle Modelle verfügbar bleiben, erklärte Apple nach dem Urteil. Qualcomm forderte dagegen, die betroffenen Geräte müssten bei allen Einzelhändlern in Deutschland eingezogen werden.
 

Patentstreit wegen einer Technologie

Apple kündigte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts an. Die Sicherheitsleistung von jeweils 668,4 Mio. Euro für die beiden Verfahren, in denen es um das Patent ging, soll den iPhone-Konzern gegen mögliche Verluste absichern, falls er in dem Prozess am Ende Recht bekommen sollte.

Bei dem Patent geht es um eine Technologie, die den Stromverbrauch von Telekommunikationschips anpasst, damit der Akku länger hält. Qualcomm erzielte mit dem Münchner Urteil einen ersten spürbaren Erfolg in dem weltweit ausgetragenen Streit mit Apple.

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