Gewährleistung

EU-Kommission untersucht Apple-Garantie

Apple droht wegen seiner Garantiepolitik jetzt auch Ärger mit der EU-Kommission. „Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumten, den Verbrauchern klare, wahrheitsgemäße und vollständige Informationen" über die ihnen in der EU zustehenden Rechte zu geben, schrieb nach „Spiegel"-Informationen EU-Justizkommissarin Viviane Reding an Verbraucherschutzminister aller 27 EU-Mitgliedsstaaten.

Zu wenig Information
Apples Vorgehen wird schon lange von europäischen Verbraucherschützern angeprangert. Sie warfen dem iPhone-Konzern zuletzt im März vor, prominent für die kostenpflichtige Garantieverlängerung „Apple Care" zu werben, aber zugleich ungenügend über den gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsanspruch zu informieren. Im vergangenen Dezember musste Apple deswegen bereits eine Strafe von 900 000 Euro in Italien an den Marktregulierer AGCM zahlen.

Ein Jahr Garantie
Apple klärt über die Regelungen zu Garantie und Gewährleistung inzwischen in einer Tabelle auf seiner Website auf. Die Hersteller in der EU sind zu einem zweijährigen Gewährleistungsanspruch verpflichtet. Er gilt für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben - auch wenn sie erst später bemerkt werden. Bei der freiwilligen Garantie geht es hingegen um Mängel, die nach der Übergabe an den Kunden auftreten. Bei Apple gibt es eine einjährige Garantie, die mit „Apple Care" je nach Gerät auf zwei oder drei Jahre verlängert werden kann.

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