EU verhängt Milliardenstrafe gegen Google
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Google habe seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es dem Google-Preisvergleichsdienst einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft habe. Zu dem Schluss kommt die EU-Kommission in seiner Untersuchung, wie sie am Dienstag offiziell bekannt gab.
Höhere Strafe als Intel
Google habe damit auch verhindert, „dass die europäischen Verbraucher wirklich zwischen verschiedenen Diensten wählen“ könnten, so die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestagher.
Google sei nun aufgefordert dieses Verhalten innerhalb von 90 Tagen abzustellen. Ansonsten seien Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes seiner Muttergesellschaft Alphabet zu zahlen. Das sind 2,42 Milliarden Euro. Die Geldbuße ist damit mehr als doppelt so hoch wie die bisher höchste Kartellstrafe von 1,06 Milliarden Euro, die die europäischen Wettbewerbshüter 2009 dem Chipkonzern Intel aufgebrummt hatten.
Google erwägt Einspruch dagegen
Google sieht sich zu Unrecht beschuldigt und will gegen diese Entscheidung vorgehen. Der Internet-Konzern prüft die Erwägung eines Einspruchs dagegen: "Beim Online-Shopping möchte man die gesuchten Produkte schnell und einfach finden. Und Werbetreibende möchten für eben solche Produkte werben. Aus diesem Grund zeigt Google Shopping-Anzeigen, die unsere Nutzer mit Tausenden von großen und kleinen Werbetreibenden auf eine für beide Seiten nützliche Art zusammenbringen. Bei allem Respekt, wir stimmen den heute verkündeten Schlussfolgerungen der EU Kommission nicht zu", sagt Kent Walker, Senior Vice President des US-Unternehmens.
Kommissarin Vestagher spricht im Zuge einer Pressekonferenz auch die "guten Seiten" des Konzerns an. Google habe sehr viele innovative Produkte auf den Markt gebracht, die unser Leben der Menschen wirklich verändert hätten. Dies sei eine gute Sache, so Vestagher.
Aber Google habe dennoch die marktbeherrschende Stellung missbraucht und die eigenen Preisvergleichsdienste bewusst bevorzugt. Die Ergebnisse der Konkurrenten seien dabei zurückgestuft worden und das verstoße nunmal gegen EU-kartellrechtliche Bestimmungen. Damit sei anderen Unternehmen die Chance verwehrt worden, in den Leistungswettbewerb einzutreten und Innovationen vorzunehmen, so Vestager.
"Zwar möchten einige Vergleichsportale natürlich, dass sie in der Google-Suche hervorgehoben angezeigt werden. Unsere Daten zeigen jedoch, dass die Menschen normalerweise Links bevorzugen, die sie direkt zu den gewünschten Produkten führen und nicht zu Websites, auf denen sie die Suche noch einmal durchführen müssen", schreibt Walker von Google in einem Blog-Posting dazu.
Forderung nach "schärferen Werkzeugen"
Die Entscheidung der EU-Kommission begrüßt etwa Michel Reimon, EU-Abgeordneter der Grünen: „Die Kommission verhängt gegen Google die höchste Strafzahlung, die es kartellrechtlich je gegen einen Konzern gab. Was Google allerdings noch mehr weh tun wird: Der Konzern muss seine marktverzerrende Praxis einstellen und darf KundInnen nicht länger zuerst zu seinen Angeboten führen." Reimon kritisiert allerdings, dass es sieben Jahre lang gedauert habe, bis hier eine Entscheidung vorgelegen sei. "Sieben Jahre gegen einen digitalen Konzern sind siebenhundert Internetjahre. Das dauert zu lange." Reinmon fordert daher "schärfere Werkzeuge".
Auch der Europaabgeordnete Othmar Karas (ÖVP) begrüßt das Vorgehen der EU-Wettbewerbshüter gegen Google. „Es muss die Trennung zwischen der Suchmaschine und anderen Geschäftsbereichen von Google durchgesetzt werden“, so Karas in Brüssel. „Wir müssen europäischen Alternativen zu Google eine Chance geben und darauf achten, dass die Verbraucher eine echte Wahl haben und dem Internetriesen nicht ausgeliefert sind. Fairness sieht anders aus. Wir unterstützen die Wettbewerbskommissarin, die auch schon wichtige Schritte im Kampf gegen Steuervermeidung gesetzt hat", sagt auch Josef Weidenholzer (SPÖ).
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