Wettbewerb

Gericht: A1 wirbt mit veralteten Daten

Im Mai 2011 wurde von Hutchison 3G eine Klage gegen A1 beim Handelsgericht Wien eingebracht. Damals wurde in einer Kampagne behauptet, dass das A1-Netz doppelt so schnell sei, wie das seiner Mitbewerber. Diese Aussage basierte auf einer Geschwindigkeitsmessung aus dem Sommer 2010 und war somit veraltet. Das Gericht stellte fest, dass es zum Zeitpunkt der Kampagne nicht mehr zulässig war, sich auf diese Messungen zu berufen.

Konkret fiel in der Kampagne die Aussage, dass „A1-Kunden mit dem Testsieger fast doppelt so schnell surfen wie mit jedem anderen Netz in Österreich.“ Ein Antrag auf einstweilige Verfügung gegen A1 wurde jedoch abgewiesen, da das Telekommunikationsunternehmen bis zum Verfahren angeblich keine Kenntnis von der inzwischen eingetretenen Unrichtigkeit ihrer Aussagen hatte.

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