Megaupload: Gefahr für heimische User
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Megaupload-Nutzer könnten auch in Österreich für eventuelle Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden. Laut Lukas Feiler, Jurist mit Schwerpunkt IT-Recht bei der Wirtschaftskanzlei Wolf Theiss, sei es denkbar, dass im Rahmen der Beschlagnahmungen durch US-Behörden auch IP-Adressen der User in die Hände der US-Ermittler gefallen sind. “Das Anbieten urheberrechtlich geschützten Materials ist - auch in Österreich - zivil- und strafrechtlich sanktionierbar, weswegen Megaupload-Uploader auch belangt werden können.”
Ob das in der Praxis möglich ist, hänge vor allem von der Art der Internetverbindung ab. Während bei einer statischen IP-Adresse das Zuordnen zu einem bestimmten Internetanschluss sehr einfach ist, ist dies bei einer dynamischen IP-Adresse in Österreich derzeit rechtlich nicht möglich. Anders gestaltet sich die Sache, wenn das Hochladen mit einer Zahlung einher gegangen ist. Mit der Hilfe von Kreditkarten- oder PayPal-Daten könne die Identität sehr einfach herausgefunden werden. “Wer bei Megaupload entgeltlich hochgeladen hat, kann durchaus damit rechnen, dass seine Identität vom FBI ermittelt wurde und dann als Beweise in einem Zivil- und Strafverfahren in Österreich dienen könnten”, erklärt Feiler. "Nutzer, die nur heruntergeladen haben, machen sich gerichtlich nicht strafbar, könnten aber Schadensersatzforderungen der Urheber ausgesetzt sein." Auch hier gilt: Das Zuordnen von dynamischen IP-Adressen ist sehr unwahrscheinlich. Nutzer, die für das Herunterladen bezahlt haben, wären dabei wieder deutlich einfacher identifizierbar.
Auch Manuel Boka,Vizedirektor des e-centers, dem europäischen Zentrum für E-Commerce und Internetrecht, sieht die Sachlage ähnlich: „Es ist durchaus vorstellbar, da es auch in den vergangenen Jahren immer wieder Forderungen der Rechteverwalter gegeben hat.“ Er warnt jedoch vor zu großer Panik, denn „der Aufwand IP-Adressen auszuwerten ist trotzdem immer noch sehr hoch.“Darum stelle sich die Frage, wie weit die Rechteinhaber wirklich gehen werden.
sanktionierbarBranche verunsichertDie Schließung des One-Click-Filehosters Megaupload hat eine ganze Branche zum Zittern gebracht. Dienste wie Filesonic, UploadStation und Uploaded.to haben kurz nach Bekanntwerden ihr Service sogar eingestellt beziehungsweise dramatisch eingeschränkt. Teilweise wurde die Möglichkeit des FileSharing komplett abgestellt, Nutzer können nur noch ihre eigenen Dateien aus den Portalen herunterladen.
Andere Anbieter zeigen sich wiederum selbstbewusst und beharren darauf, dass ihr Geschäftsmodell nicht strafbar sei. So etwa RapidShare, die sich in einer Stellungnahme überzeugt von der Legalität ihres Geschäftes zeigen: “Unser Service ist genauso legal wie das von YouTube oder Dropbox. Deshalb werden wir unsere Dienstleistung auch nicht einschränken.” Rapidshare-Geschäftsführerin Alexandra Zwingli ortet in den plötzlichen Schließungen der Konkurrenzangebote “Panikreaktionen”, die zeigen, “dass diese Anbieter nicht ganz von der Legalität ihrer Dienste überzeugt sind.”
Geschäftsmodell nicht in Gefahr“One-Click-Hosting als Solches wird durch die bestehende Rechtslage nicht in Frage gestellt”, so Feiler. Megaupload habe mit seinem Reward-System laut Ansicht des US-Justice-Department die Nutzer zu Urheberrechtsverletzungen angestiftet. Laut Feiler sei das zwar eine “gewagte Argumentation”, stelle aber einen der zentralen Bestandteile der Vorwürfe um Megaupload dar. Ein weiteres Problem bei Megaupload ist, dass Löschungen von urheberrechtlich geschütztem Material nach Beanstandung der Rechteinhaber nicht durchgeführt wurden. “Wenn das System hatte, dann ist Megaupload in großem Umfang einer Haftung ausgesetzt”, so Feiler.
Megaupload wurde aber nicht nur verwendet, um urheberrechtlich geschütztes Material unter das Volk zu bringen. So bot der Filehoster auch eine günstige Möglichkeit, völlig legale Dateien kostengünstig einer großen Zahl an Downloadern zur Verfügung zu stellen. Besonders kleine Unternehmen, die sich keine eigene Server-Infrastruktur leisten wollen, greifen auf One-Klick-Filehoster zurück. Eine etwaige Schließung könnte sich hier sehr wohl geschäftsschädigend auswirken.
Schadensersatzforderungen durchzusetzen ist laut Feiler trotz allem nicht so einfach möglich. So besteht zwar theoretisch ein Anspruch auf Schadensersatz, kann aber in der Praxis nur sehr schwer durchgesetzt werden. “Die Gesellschaft, die Megaupload betrieben hat, wird mit großer Wahrscheinlichkeit in Konkurs gehen und Schadensansprüche und Strafzahlungen werden das Vermögen der Gesellschaft bei weitem überschreiten.”, so Feiler. “Realistisch gesprochen wird der Haftungsfonds für die Nutzer null sein.”
AGBs als KernpunktAls Kunde von Hostern, die nun aus freien Stücken ihren Dienst einschränken, komme es auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen an. “Wenn AGBs wirksam zugestimmt wurden, die keine konkreten Pflichten für den Hosting-Provider vorsehen, wird es sehr schwierig Schadensersatzforderungen durchzusetzen. Grundsätzlich sollen die Geschehnisse um Megaupload und Co. laut Feiler eine Lehre sein. “Man soll nur auf legitime und seriöse Cloud-Angebote setzen, nur dann ist man vor derartigen Gefahren geschützt.”
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