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Markenrecht

Microsoft muss SkyDrive umbenennen

Wie

, hatte Microsoft Anfang Juli ein Gerichtsverfahren gegen BSkyB verloren. Der TV-Sender beanstandete bereits seit 2011 die Namenswahl für Microsofts Cloudspeicher SkyDrive. Dieser würde die Markenrechte von BSkyB verletzen, so die Argumentation. WieThe Vergeberichtet, haben die beiden Streitparteien einen knappen Monat später eine Einigung erzielt.

Microsoft wird keinen Einspruch gegen das Gerichtsurteil einlegen und verpflichtet sich, seinen Cloudspeicher-Dienst umzubenennen. "Wir sind froh, eine Lösung für diesen Namensdisput zu haben", meint ein Microsoft-Sprecher. Die genauen Konditionen sind nicht bekannt, allerdings wird SkyDrive noch eine gewisse Zeit lang unter dem derzeitigen Namen operieren. BSkyB hat Microsoft eine unbekannte Übergangsfrist gewährt.

Der Namensstreit ist nicht der erste, den Microsoft in Europa wegen einem seiner Produkte ausfechten muss. Im

geriet der Konzern wegen der Bezeichnung "Metro" für das Design der neuen Benutzeroberfläche des Betriebssystems in einen Zwist mit der deutschen Metro AG.

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