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Deutschland

Milliardenfusion am Kabelmarkt droht das Aus

Die Kartellwächter hatten den Zusammenschluss im umkämpften deutschen Kabelmarkt unter Auflagen gebilligt. Nach Ansicht der Richter reichten diese Zugeständnisse aber nicht aus, um zu verhindern, dass Unitymedia seine marktbeherrschende Stellung ausbaue.

Das Gericht ließ keine Beschwerde zu, die beteiligten Parteien können indes dagegen vor dem Bundesgerichtshof vorgehen. Bleibt es bei der Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts, muss das Kartellamt prüfen, ob es die Fusion unter verschärften Auflagen freigeben kann. Sollte dies nicht der Fall sein, müssten die Unternehmen den bereits vollzogenen Zusammenschluss rückgängig machen.

Deutsche Telekom erhob Einspruch
Das Bundeskartellamt hatte die 3,2 Milliarden Euro teure Übernahme von Kabel BW durch Unitymedia Ende 2011 erst nach mehrmonatiger Prüfung mit Auflagen genehmigt. Die Freigabe sei nur aufgrund von weitreichenden Zusagen der Unternehmen erteilt worden, hatte die Kartellbehörde seinerzeit erklärt. Diese Zugeständnisse waren der Deutschen Telekom aber nicht weit genug gegangen, weshalb sie ebenso wie der Anbieter Netcologne gegen die Entscheidung der Behörde Beschwerde eingelegt hatte. Damit setzten sie sich nun durch.

„Die Fusion führt dazu, dass Kabel BW als einziger potenzieller Wettbewerber aus dem Markt genommen wird“, sagte der vorsitzende Richter Jürgen Kühnen: „Potenzieller Wettbewerb wird beseitigt.“ Ein Zusammenschluss sei zu untersagen, wenn eine marktbeherrschende Stellung durch eine Fusion verstärkt werde, unterstrich der Richter.

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