Urteil

Sixt darf Fahrdienst bei Google nicht als Taxi bewerben

Der Autovermieter Sixt dürfe seinen Fahrdienst MyDriver in Google-Werbung nicht als Taxi-Dienstleistung bewerben, entschied das Landgericht Berlin (Az. 15 O 290/14). Geklagt hatte die Taxivereinigung Frankfurt. MyDriver vermittelt via Internet Chauffeure mit eigenem Wagen an Kunden.

Werbung von MyDriver dürfe auf Google zwar weiterhin mit dem Suchbegriff „Taxi“ gefunden werden, es müsse aber darauf hingewiesen werden, dass die Anzeige nicht von einem Taxiunternehmen stamme, erläuterte die Rechtsanwältin der Klägerpartei, Sandra Charalambis.

Keine Berufung

Ein Sixt-Sprecher sagte, das Unternehmen plane keine Berufung gegen die Entscheidung. MyDriver wolle auch nicht als Anbieter von Taxi-Diensten, sondern als Alternative dazu wahrgenommen werden.

Die Gerichtsentscheidung, die am Freitag bekanntwurde, erging bereits am 4. November.

Das Taxigewerbe steht derzeit vermehrt im Clinch mit alternativen Anbietern. Im Zentrum steht dabei der Streit mit dem Fahrdienst Uber, der teilweise ebenfalls schon zu Gerichtsstreitigkeiten geführt hat.

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