FILE PHOTO: A screen displays the company logo and the trading information for Uber Technologies Inc. after the closing bell on the day of it's IPO at the NYSE in New York
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Uber-Fahrer erkämpft von Mietwagenfirma 4500 Euro Lohnnachzahlung

Ein Uber-Fahrer arbeitete Vollzeit, wurde von seiner Mietwagen-Firma aber nur geringfügig angestellt. Das wollte er sich nicht gefallen lassen und wandte sich an die Arbeiterkammer (AK). Die Mietwagen-Firma hatte nämlich versucht, auf den Fahrer Druck auszuüben, in dem sie ihm den Lohn für drei Monate vorenthalten hatte.

Das Arbeits- und Sozialgericht (ASG) Wien sah darin ein „gängiges Modell des Sozialbetrugs im Mietwagengewerbe“. Bei der Mietwagen-Firma war es Usus, Mitarbeiter nur geringfügig anzustellen. Zudem bekamen sie einen Pkw zur Verfügung gestellt, der auf die Firma angemeldet war und den die Fahrer pachten. Laut Vereinbarung sollten dem Fahrer dafür sämtliche Einnahmen frei zur Verfügung stehen.

Abrechnung

Doch die Praxis sah anders aus: Uber-Fahrten werden von den Gästen per App gebucht und Uber rechnet nicht mit den Uber-Fahrern direkt ab, sondern liefert die Einnahmen an den Fahrzeug-Besitzer ab. Die Uber-Fahrer müssen der Mietwagen-Firma folglich bei den Abrechnungen vertrauen, denn die Fahrer bekamen diese auch auf Wunsch nicht zu sehen.

Vom Arbeits- und Sozialgericht (ASG) Wien wurden dem Uber-Fahrer rund 4.500 Euro an ausständigem Entgelt zugesprochen. „Der Fall zeigt, mit welchen Methoden hier auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Geschäfte gemacht werden,“ sagt AK-Präsidentin Renate Anderl dazu.

Aus für Uber

Der Fahrtenvermittler Uber ist seit vergangenen Donnerstag in Österreich nicht verfügbar. Das Unternehmen, das im Regelbetrieb bisher nur in Wien präsent war, muss eine Reihe von gerichtlichen Auflagen erfüllen und hat deshalb seine Services vorübergehend eingestellt. Wann wieder Fahrten über die Uber-App buchbar sein werden, sei nach wie vor offen, sagte eine Sprecherin am Montag.

„Es gibt noch kein genaues Datum“, meinte die Sprecherin. Die nötigen Prozesse seien am Laufen. Uber braucht eine Niederlassung in Österreich und eine entsprechende Gewerbeberechtigung, um seine Dienste hierzulande anbieten zu können. Über eine heimische Niederlassung verfügt Uber laut eigenen Angaben bereits, die Gewerbelizenz sei bereits beantragt worden. „Wir wissen noch nicht, wie schnell das geht“, sagte die Sprecherin. Vorige Woche hatte der Fahrtenvermittler angekündigt, „im Laufe der nächsten Wochen“ zurück sein zu wollen, wobei es auf Nachfrage hieß, dies könnte schon Anfang August der Fall sein.

Uber kooperiert in Österreich insgesamt mit knapp 300 Mietwagenunternehmen, die rund 3.000 Beschäftigte haben.

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