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Servicepauschale

VKI erringt Erfolg gegen Drei und UPC

Das Oberlandesgericht Wien hat in Urteilen gegen UPC und Hutchison (Drei) klargestellt, dass gerade der Konsument auf zusätzliche Preiselemente (neben dem monatlichenPauschalentgelt) estsprechend hinzuweisen ist. Die Werbungen sind daherirreführend und zu unterlassen.

Hutchison bewarb im Fernsehwerbespot den Tarif „3BestKombi"blickfangartig mit zahlreichen wechselnden Einstellungen. Im Verlauf des Spots wurde darauf hingewiesen, dass der Preis des Tarifes zehn Euro pro Monat betrage. Für eine kurze Dauererschien in einer Unterzeile der Text, dass unter anderem eineServicepauschale von 20 Euro und ein Aktivierungsentgelt von 49 Euro anfalle.

UPC bewarb im Fernsehwerbespot den Tarif "UPC Super FIT" mit einem als günstig dargestellten Preis. Die Tatsache, dass ein zusätzliches jährliches Entgelt zu zahlen ist, sowie dass sich der Preis nach sechs Monaten um zehn Euro erhöht, wurde nur für zwei Sekunden eingeblende.

"Anlockung"
Das OLG Wien sah in beiden Fällen die unvollständige Preiswerbung als unlautere "Anlockung" von Kunden an. Die klarstellenden Hinweise waren dem Gericht zu kurz und zu unleserlich. Es sei nicht erkennbar, warum in Werbespots nicht deutlicher auf die zusätzlichen Entgelte hingewiesen werde. Die Urteile sind online abrufbar.

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