AK hilft Kunden dabei, Geld von Amazon zurückzufordern
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Die Arbeiterkammer (AK) hatte Amazon wegen unrechtmäßiger Klauseln verklagt – und gewonnen. Demnach ist die Gebührenerhöhung von Amazon Prime nicht erlaubt gewesen. Amazon zahlt nun aber die unzulässige Preiserhöhung nicht zurück, wie die AK in einer Aussendung schreibt.
Der Rückzahlungsanspruch bestehe deswegen, weil die Vertragsbestimmung, auf die Amazon die Preiserhöhung stützt, von den Gerichten als rechtswidrig und damit unwirksam beurteilt worden ist.
Amazon wehrt sich
Zahlreiche Kunden haben bei Amazon versucht, ihr Geld zurückbekommen, doch waren vom Kundenservice vertröstet worden. Die Gebührenerhöhung sei auch mit einer Leistungssteigerung verknüpft gewesen und sei deshalb rechtmäßig. „Es kann nicht sein, dass Amazon österreichische Gerichtsurteile missachtet“, so AK-Präsidentin Renate Anderl.
Die AK will Kunden nun helfen, zu ihrem Recht zu kommen. Sie rät ihnen, sich an die Konsumentenschutzabteilung zu wenden, via E-Mail an: ks@akwien.at. Die E-Mail an die AK soll den Betreff „Preiserhöhung Amazon“ haben. In der E-Mail an die AK bitte den Namen, Wohnadresse und die E-Mail-Adresse für eine Kontaktaufnahme angeben. Die AK sammelt jetzt die Beschwerden und prüft weitere rechtliche Schritte.
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