Roaming-Aus gilt primär im Urlaub, nicht jedoch für Dauernutzer
Roaming-Aus gilt primär im Urlaub, nicht jedoch für Dauernutzer
© Getty Images/iStockphoto/Antonio_Diaz/iStockphoto

Digital Life

AK mahnt EU-Urlauber zur Vorsicht bei Roaming

Seit einem Jahr kann man auch im EU-Ausland zu denselben Bedingungen wie zuhause telefonieren und im Internet surfen. Allerdings sollte sich jeder Urlauber oder Geschäftsreisende vor seinem Aufenthalt außerhalb Österreichs informieren, ob sein Vertrag bzw. Tarif Roamingdienste enthält oder nicht, riet die Arbeiterkammer (AK) heute, Donnerstag, in einer Aussendung.

Denn immer mehr Anbieter schränken ihre Roamingdienste ein oder schließen sie bei einzelnen aktuellen Tarifen sogar aus - "das gilt vor allem für Wertkarten", so die AK, die sich 25 Anbieter näher ansah: Bei 29 von 194 angebotenen Handytarifen (15 Prozent) gebe es Einschränkungen beim Roaming, bei 17 davon sei Datenroaming ausgeschlossen gewesen; bei 12 Tarifen konnte man bei Auslandsurlauben gar nicht mehr telefonieren, SMS verschicken oder surfen. Uneingeschränkt möglich ist Roaming der Auswertung zufolge bei 165 Tarifen.

Vorübergehend

22 von 60 untersuchten Wertkarten schränkten die Roaming-Dienste ein - oder anders ausgedrückt: 22 der 29 Tarife mit Roamingbeschränkungen seien Wertkartentarife gewesen, die restlichen sieben Vertragstarife. Anbieter wie etwa A1, T-Mobile, Drei, bob, Yess, tele.ring, S-Budget, Ge org!, woooo!, eety und yoooopi! hätten sich zumindest in Bezug auf einige ihrer Tarife zu einem Ende für das Roaming entschlossen. Bei manchen Anbietern wie S-Budget, tele.ring und T-Mobile unterliegen laut AK alle Werkarten-Tarife Roaming-Beschränkungen.

Zu denselben Bedingungen wie zuhause kann man sein Smartphone im EU-Ausland nur auf vorübergehenden Reisen nutzen, nicht bei Daueraufenthalten. Die Nutzung der Mobilfunkdienste außerhalb Österreichs sollte die Nutzung im Inland nicht übersteigen. Andernfalls dürfen Aufschläge laut AK verrechnet werden.

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