Ashley Madison zahlt Millionenstrafe für Datenleck
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Der Ashley Madison-Skandal schlug international hohe Wellen: Daten von 36 Millionen Nutzern aus 46 Ländern der Welt – darunter auch Österreich – landeten im Jahr 2015 im Internet. Darunter befanden sich neben dem Nutzernamen auch E-Mails, Beziehungsstatus, sexuelle Vorlieben und das Geburtsdatum. Zudem wurde bekannt, dass gefälschte Frauenprofile erstellt worden waren, um mehr Männer anzulocken.
1,6 Millionen
Jetzt muss der kanadische Betreiber von Ashley Madison, der nach dem Skandal schlichtweg seinen Namen gewechselt hatte, eine Millionenstrafe zahlen: 1,6 Millionen US-Dollar (rund 1,5 Millionen Euro). Darauf hat man sich mit der Regulierungsbehörde FTC geeinigt. Das teilte die Behörde am Mittwoch mit. Die Behörde wirft Ashley Madison vor, keine ausreichende Zugangskontrolle gehabt zu haben. Auch sei die Systemsicherheit nicht überprüft worden und die Mitarbeiter nicht ausreichend in Sicherheitsbelangen geschult worden, so die FTC-Behörde.
Ursprünglich wäre die Strafe, die die FTC dem Portal aufgebrummt hätte, aber noch weitaus höher gewesen: 17,5 Millionen US-Dollar hätte die Firma hinter Ashley Madison zahlen sollen, wie Gizmodo berichtet. 90 Prozent der Strafe wurden dem Portal aber erlassen. Für die FTC-Vorsitzende Edith Ramirez ist der Klau von 36 Millionen Nutzerdaten eines der größten Datenlecks, mit denen ihre Behörde bisher zu tun gehabt habe.
Ashley Madison hatte 2016 zudem zugegeben, dass sich bei ihr Software-Bots für Frauen ausgaben, um männlichen Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen. In den USA sei diese Vorgehensweise im Jahr 2014 eingestellt worden und international 2015, teilte der kanadische Betreiber des Seitensprung-Portals im Juli diesen Jahres mit.
Heikle Details
Insgesamt gaben 79.582 Personen bei ihrer Registrierung bei Ashley Madison an, in Österreich beheimatet zu sein. 29.568 Personen benutzten bei ihrer Anmeldung bei Ashley Madison eine E-Mail-Adresse, die mit .at endete. „Massiere gerne die Beine und zur Belohnung darf ich ihr Lustzentrum mit meiner flinken Zunge verwöhnen“, war etwa in einem Datensatz eines Nutzers zu finden. Wenn derartige Details zu einer Person an die Öffentlichkeit gelangen, ist dies eine massive Verletzung der Privatsphäre.
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