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Digital Life

Autos sammeln Daten zu sexueller Aktivität der Fahrer

Mozillas Portal "Datenschutz nicht inbegriffen" hat Fahrzeuge von 25 großen Herstellern auf die Einhaltung des Datenschutzes geprüft. Das Fazit: Alle Autobauern sammeln persönliche Daten der Fahrer*innen. Zu diesen zählen unter anderem ihre sexuelle Aktivität, Herkunft, ihr Gewicht oder ihr Einwanderungstatus.

Die Daten werden unter anderem über Sensoren, Kameras, Mikrofone oder verknüpften Mobiltelefonen erfasst. Ob sie verschlüsselt werden, ist unklar. Zu den Testmarken zählen unter anderem BMW, VW, Mercedes, Toyota, Tesla, Ford, Renault oder Kia.

Neigungen und Verhaltensweisen aufgezeichnet

VW etwa sammelt konkret auch Daten zu Alter und Geschlecht. Zudem will der Konzern mehr über das Fahrverhalten der VW-Besitzer*innen erfahren. Kia hingegen fokussiert sich auf Informationen zum Sexualverhalten der Insass*innen.

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Besonders auffällig sei Nissan. Der Autobauer gibt in seiner Datenschutzerklärung sogar explizit an, Daten zur Gesundheit, Genetik oder sexuellen Aktivität zu sammeln. Auch „psychologische Trends, Neigungen, Verhaltensweisen, Einstellungen, Intelligenz oder Fähigkeiten“ der Fahrer*innen würden aufgezeichnet.

Daten werden weitergegeben

84 Prozent der getesteten Marken geben die Daten der Fahrer*innen weiter oder verkaufen sie. 56 Prozent würden sie „auf Anfrage“ auch an die Regierung oder Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Dabei handelt es sich wohlgemerkt nicht um eine gerichtliche Anordnung, sondern um eine rein „informelle“ Anfrage.

Laut Mozilla seien Autos in puncto Datenschutz generell die übelste Produktkategorie, die getestet wurde. So hält sich keiner der Autobauer an die sogenannten Consumer Privacy Protection Principles, das sind selbst auferlegte und unterzeichnete Datenschutzrichtlinien. Die sind wohlgemerkt aber freiwillig.

Lediglich 2 Automarken – Renault und Dacia – geben an, dass alle Fahrer*innen das Recht auf Löschung ihrer Daten haben. Beide Automarken haben ihren Hauptsitz in Europa, wo die strenge Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt.

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