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Briten könnten durch Brexit Anspruch auf .eu-Domains verlieren

Die EU-Kommission hat schon am 28. März eine Stellungnahme zu den Auswirkungen des Brexit auf die Vergabe von .eu-Domains an die Betroffenen geschickt. Demnach würden Briten, falls keine entsprechendes Abkommen geschlossen wird, mit dem Austritt das Recht verlieren, .eu-Domains zu registrieren. Auch eine Verlängerung bestehender Domainregistrierungen wäre für Institutionen, Unternehmen und Privatpersonen in Großbritannien nicht mehr möglich, wie eine Erklärung auf der Webseite der EURid, die für die Verwaltung der.eu-Domains zuständig ist, klarstellt.

Die Situation könnte sich im Zuge der Brexitverhandlungen zwischen der EU und Großbritannien aber noch ändern. Firmen, die auch einen Sitz in einem EU-Land haben, könnten auch ohne Abkommen weiter .eu-Domains registrieren oder verlängern. Die EURid hat den Domainvertreibern im April erklärt, dass die notwendigen Schritte für einen Ausschluss Großbritannien von der Vergabe bis 1. Jänner 2021 abgeschlossen sein müssen. Sollten die EU und Großbritannien sich nicht auf einen Brexit-Übergangslösung einigen, müsste das Registrierungsverbot sogar schon am 30. März 2019 mit dem Austritt Großbritanniens in Kraft treten.

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