© Britta Pedersen, apa

Luftfahrt

Deutschland arbeitet an Führerschein für Drohnenpiloten

Gewerbliche Nutzer sollen für die ferngelenkten Fluggeräte einen Führerschein brauchen und alle Drohnen ab 500 Gramm Gewicht einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. Das Ministerium bestätigte am Sonntag einen entsprechenden Bericht der „Bild am Sonntag“.

Gewerbliche Nutzer von Drohnen müssen den Plänen zufolge auch ihre „fliegerischen und luftrechtlichen Kenntnissen“ in einer Prüfung nachweisen. Die Lizenz wird demnach durch das Luftfahrt-Bundesamt erteilt. Die Kennzeichnungspflicht für alle Drohnen ab 500 Gramm wird eingeführt, um bei Missbrauch oder Unfällen den Verursacher identifizieren zu können.

Die Neuregelung sieht zudem ein Verbot von privaten Drohnen-Flüge über verschiedenen Gebieten vor. Dazu zählen unter anderem Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärische Anlagen, Unglücksorte oder Katastrophengebiete.

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