Mensch tippt seine Login-Daten für Facebook auf dem Smartphone ein
© APA/HELMUT FOHRINGER

Digital Life

DSGVO: Großmutter muss Facebook-Fotos von Enkeln löschen

Eine Großmutter in den Niederlanden hat Fotos von ihren Enkeln ohne Einverständnis der Eltern auf Facebook und Pinterest geteilt. Nun wurde sie gerichtlich angehalten, sie wieder zu entfernen. 

Bevor der Streit zwischen Großmutter und Tochter vor Gericht landete, weigerte sich erstere nach Drängen ihrer Tochter, die Fotos zu löschen. Der Richter kam zu dem Schluss, dass in dieser Causa die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt. Die Großmutter ist somit verpflichtet, die Bilder wieder vom Netz zu nehmen. 

Weiterverbreitung

Denn auf Facebook seien die Fotos einem größeren Publikum zugänglich – demnach sei nicht auszuschließen, dass die Fotos weiterverbreitet werden und in die Hände Dritter gelangen können, befand das Gericht.

Weigert sich die Großmutter weiterhin, die Fotos zu löschen, muss sie jeden Tag, an dem sie sich der Verordnung widersetzt, eine Strafe in Höhe von 50 Euro zahlen. Die Strafe kann maximal eine Höhe von 1.000 Euro erreichen, berichtet die BBC. 

Postet die Frau noch andere Fotos ihrer Enkel, muss sie weitere 50 Euro täglich zahlen. 

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare