Deutschland

Erste Anklage im Fall kino.to

Im Verfahren gegen das Filmportal kino.to hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine erste Anklage vor dem Landgericht Leipzig erhoben. Es handle sich um einen wichtigen Mittäter, aber nicht um den Haupttäter, sagte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag. Die Anklage sei Anfang der Woche erhoben worden, das Gericht müsse sie nun prüfen und zur Verhandlung zulassen. Dem Mann werde vorgeworfen, in mehr als einer Million Fällen gewerbsmäßig das Urheberrecht verletzt zu haben, sagte die Staatsanwältin.

13 Personen verhaftet
Bei Kino.to waren nach früheren Angaben zuletzt mehr als eine Million Links auf geschützte Werke aus Film und Fernsehen im Angebot, monatlich kamen etwa 131 000 hinzu. Die Drahtzieher saßen in Leipzig. Im Juni waren nach Razzien in mehreren Städten 13 Personen verhaftet worden. Auf Konten fanden die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro. Das Geld wurde beschlagnahmt.

Beschuldigte in Untersuchungshaft
Momentan sitzen sechs der Beschuldigten noch in Untersuchungshaft. Es werde vermutlich auch gegen die anderen fünf Inhaftierten Anklagen geben, sagte die Sprecherin. Der Sachverhalt sei sehr umfangreich. Es gibt außerdem noch weitere Beschuldigte, die nicht hinter Gittern sitzen.

Bei ihren Untersuchungen hatten die Ermittler unter anderem die riesige Datenmenge von mehr als einer Million Gigabyte sichergestellt. Zur Auswertung wurden auch externe Fachleute hinzugezogen.

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