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Gericht

Filmindustrie darf Hotfile-Gründer nicht „Piraten“ nennen

Im Verfahren zwischen dem File-Hoster Hotfile sowie dem Filmverband MPAA (Motion Picture Association of America) konnte Hotfile einen kleinen Sieg erringen. Richterin Kathleen Williams entschied, dass die Anwälte der MPAA im Verfahren die Begriffe „Piraterie“, „Diebstahl“, „stehlen“ und weitere Abwandlungen dieser Worte gegenüber den Geschworenen nicht verwenden dürften. Das Verfahren startet am Montag.

Piraterie verboten, Megaupload erlaubt

Williams lehnte die Begriffe als „abwertend“ ab. Die Anwälte der MPAA argumentierten, dass es für sie unmöglich sei, auf diese Begriffe zu verzichten, da sie mittlerweile in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen sind. Selbst Job-Positionen, wie der „Anti-Piraterie-Chef“ bei Warner Brothers, sind mittlerweile mit diesen Begriffen verbunden. Hotfile gelang es jedoch nicht, Verweise auf den Fall Megaupload aus dem Verfahren zu streichen.

Gegenklage von Hotfile

Das Verfahren gilt allerdings bereits als so gut wie entschieden, da sich Hotfile laut Williams nicht für die Safe Harbor-Regelung qualifiziere. Diese erleichtert den Umgang mit Urheberrechtsverletzungen, da es ausreicht, wenn die Betreiber den Inhalt auf Anweisung der Rechteinhaber löschen. Dass Hotfile sich nicht dafür qualifiziert, liegt unter anderem daran, dass Benutzer mit einem Bonussystem dazu angeregt wurden, Dateien hochzuladen. Nun dürfte es nur mehr um die Höhe des Schadenersatzes gehen. Hotfile hat allerdings

eine Gegenklage
eingereicht, da Warner Brothers das DMCA-System des Filehoster missbräuchlich verwendet haben soll.

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